Nordhessische Unterstützung des Aktionstages zur Maskenpflicht in Korbach

Verkehrsverbund kontrolliert zukünftig mit zusätzlichem Personal Maskenpflicht

Korbach(pm). Mit einer gemeinsamen Aktion am 7. Dezember 2020 machen Polizei, das hessische Verkehrsministerium, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, die Kurhessenbahn und der nordhessische Verkehrsverbund auf die seit Monaten gültige Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufmerksam. Hintergrund ist der bundesweite Aktionstag zur Maskenpflicht.

„Eine Maske zu tragen, ist Rücksichtnahme. Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger sind jeden Tag auf Busse und Bahnen angewiesen. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Gesundheit bestmöglich geschützt wird. Das geht nur, wenn die Menschen sich solidarisch verhalten, und dazu gehört in diesen Tagen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes“, so Staatssekretär Jens Deutschendorf. Landrat Dr. Kubat und Aufsichtsratsvorsitzender des NVV unterstützt das Handeln der verschiedenen Beteiligten ebenfalls: „Wir zeigen heute in Korbach mit allen Verantwortlichen, wie wir gemeinsam das gleiche Ziel verfolgen können: Wir überprüfen die Maskenpflicht, egal wo und sorgen so für mehr Sicherheit bei den Fahrgästen vor einer Ansteckung.“

In den nächsten Wochen werden in Nordhessen Fahrgäste in Fahrzeugen, an Haltestellen und Bahnhöfen verstärkt darauf hingewiesen, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dazu wurden im ersten Schritt 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines externen Sicherheitsdienstleisters aus der Region engagiert. „Maske tragen ist ein Akt der Solidarität, denn sie schützt in erster Linie die anderen und dadurch auch mich. Deswegen ist es uns so wichtig, die Fahrgäste dafür zu sensibilisieren und sie darin zu bestärken, den Schutz weiter zu tragen. Neben Lüften, Desinfektion und zusätzlichem Angebot für mehr Platz ist das der wichtigste Baustein, um im ÖPNV auch in Zeiten von Corona unterwegs zu sein. All das sind Maßnahmen, um das Ansteckungsrisiko im ÖPNV zu minimieren,“ unterstreicht NVV-Geschäftsführer Steffen Müller die Aktivitäten des NVV in der Pandemie.

Gemeinsam mit dem Kontrollpersonal im Rahmen der Zugbegleitung und Fahrausweisprüfung der jeweiligen Verkehrsunternehmen, aber auch mit den lokalen Ordnungsbehörden werden die Kunden im öffentlichen Nahverkehr Nordhessens für die Maskenpflicht erneut sensibilisiert. Auch die hessische Polizei trägt seit Beginn der Pandemie durch ihre Kontrollmaßnahmen und durch Sensibilisierungsgespräche zur Einhaltung der Hygienevorschriften in der Bevölkerung und damit zur Minimierung des Infektionsgeschehens bei. Eine nachhaltige Senkung der Infektionszahlen ist nur möglich, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Deshalb beteiligt sich die hessische Polizei an dem bundesweiten Aktionstag mit hessenweiten Kontrolltätigkeiten in allen Polizeidirektionen.

„Die DB unternimmt viel, damit Bahnfahren sicher ist. Hierzu gehört auch die Kontrolle der Maskenpflicht. Mit dem heutigen, bundesweiten Aktionstag setzen wir gemeinsam ein starkes Signal dafür, wie wichtig es ist, Rücksicht zu nehmen und nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zu reisen“, sagt Dr. Klaus Vornhusen, DB-Konzernbevollmächtigter für das Land Hessen. Volkhard Malik, Geschäftsführer des VRN: „Wir unterstützen den bundesweiten Aktionstag mit einem Präventionsstand am Bahnhof Heppenheim im Kreis Bergstraße sowie verstärkten Kontrollen durch die Ordnungsämter vor Ort. Dadurch möchten wir das Bewusstsein unserer Fahrgäste für das korrekte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bahnhöfen und Haltestellen sowie in unseren Verkehrsmitteln stärken und einen Beitrag zu einem sicheren Nahverkehr während der Pandemie leisten.“

„Auch, wenn für die Durchsetzung und Ahndung der Covid 19 Eindämmungsverordnungen die Landesbehörden zuständig sind, ermahnt die Bundespolizei, gemeinsam mit ihren Partnern, Reisende in Zügen und Bahnhöfen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei uneinsichtigem Verhalten veranlasst die Bundespolizei die Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder erteilt in besonderen Fällen auch Platzverweise. Unsere Maßnahmen treffen bisher auf sehr viel Verständnis bei den Reisenden“, so Thomas Przybyla, Präsident der Bundespolizeidirektion Koblenz, die auch für Hessen zuständig ist. „Es hat sich leider gezeigt, dass hessenweit ein großer Teil der Infektionen auf den sorglosen Umgang Einzelner mit den gebotenen Hygieneregeln in dieser Pandemie-Situation zurückzuführen ist“, sagt Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle, Präsident des Hessischen Städtetages. „Wir sind uns unter allen Städten einig: zu wenige Menschen sind der Empfehlung nachgekommen, Kontakte zu beschränken und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen – und das gilt auch insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr. Deshalb werden Land und Kommunen abgestimmt hier künftig verstärkter kontrollieren und dann auch sanktionieren. Unser Appell bleibt: Bitte halten Sie die AHA-Regeln ein, dann können Sie entspannt allen Schwerpunktkontrollen entgegensehen.“

„Für die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs, der gerade im ländlichen Bereich von besonderer Bedeutung ist, und die Sicherheit der Menschen ist die geplante Aktion zur Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht aus Sicht des Hessischen Landkreistages zu begrüßen und zu unterstützen, so der Präsident, Landrat Bernd Woide.“ Der NVV hat dabei für den rechtlichen Rahmen gesorgt. Bereits im Oktober wurden die Beförderungsbedingungen entsprechend erweitert und vom Regierungspräsidium genehmigt. Diese sehen neben dem Verweis aus dem Fahrzeug auch eine Strafzahlung (Vertragsstrafe) in Höhe von 50 Euro vor, wenn ein entsprechender Schutz nicht getragen wird. Bis zum Ende der hessischen Weihnachtsferien Anfang des nächsten Jahres werden noch Ermahnungen ausgesprochen, danach werden 50 Euro fällig. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit attestierten Erkrankungen.

FAQ Maskenpflicht für die Anforderungen im NVV:

Was gilt als Mund-Nase-Bedeckung?

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist jede vollständige, an der Gesichtshaut anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache deutlich zu verringern. Dies können auch Schals oder Tücher sein. Notfalls kann auch ein Pullover über die Nase gezogen werden. 

Wer muss keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Kinder unter 6 Jahren,
Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können
Personen, die aufgrund einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können
(Personen aus den beiden zuletzt genannten Gruppen müssen ein entsprechendes Attest (siehe Punkt 4) mitführen.) 

Darf während der Fahrt ein Visier statt einer Maske getragen werden?

Nein. Gesichtsvisiere bedecken Mund und Nase nicht vollständig und an der Gesichtshaut anliegend. Sie stellen somit keinen Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung dar, können jedoch eine sinnvolle Ergänzung zu einer Mund-Nasen-Bedeckung sein. 

Darf die Maske zum Essen oder Trinken kurz abgenommen werden?

Ja, die Maske darf kurz für den Moment der Nahrungs- oder Getränkeaufnahme entfernt werden, muss aber sofort wieder aufgesetzt werden. Auf Lebensmittel, für deren Aufnahme die Maske für längere Zeit abgenommen werden muss, sollte während der Fahrt im Nahverkehr verzichtet werden. 

Wie sieht ein ärztliches Attest aus, dass von der Tragepflicht befreit?

Ein Attest muss im Original vorliegen.
Es trägt einen Stempel der Praxis sowie die originale Unterschrift des Arztes.
Es ist auf den Namen des Fahrgastes ausgestellt.
Es ist daraus ersichtlich, dass der Fahrgast an einer Erkrankung oder Behinderung leidet oder, dass er, aufgrund einer Erkrankung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen kann. 

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