Quarantäne bei positivem Coronatest verpflichtend

Auch ohne Bescheid des Gesundheitsamtes

Waldeck-Frankenberg(pm). Bei einem positiven Coronatest müssen sich Betroffene und Menschen desselben Hausstandes unmittelbar in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Auf diese Regelung, die das Land Hessen ab 2. November erlassen hat, macht der Landkreis nochmals alle Menschen
in Waldeck-Frankenberg aufmerksam. Dies gilt auch dann, wenn vom Fachdienst Gesundheit des Landkreises noch kein schriftlicher oder mündlicher Bescheid über die Absonderung eingegangen ist.


Betroffene müssen sich für 14 Tage zuhause isolieren, das heißt ständig dort aufhalten. Kontakt zu anderen Personen – auch im eigenen Haushalt – sollte möglichst vermieden und sie dürfen keinen Besuch empfangen. Darüber hinaus sind nachweislich Infizierte verpflichtet, ihr positives Testergebnis dem Fachdienst Gesundheit des Landkreises zu melden. Auch Getestete, die noch keine Quarantäne-Aufforderung erhalten haben, sollten sich ab dem Zeitpunkt des Tests bis zum Erhalt des Ergebnisses vorsorglich absondern.
Die Quarantäne-Regelungen gelten weiterhin auch für Personen, die mit nachweislich Infizierten in einem Hausstand leben. Für dringende und unaufschiebbare Erledigungen – insbesondere Einkäufe von Lebensmitteln, Bankgeschäfte, Versorgung von Haustieren oder Arztbesuche – dürfen Personen des gleichen Hausstandes, die aber kein positives Testergebnis
haben, in Ausnahmefällen die Wohnung verlassen.

Treffen mit anderen Personen sind jedoch nicht erlaubt. Notwendige Erledigungen sollten, wenn möglich, von Freunden, Verwandten oder Bekannten übernommen werden. In einem gemeinsamen Hausstand sollten darüber hinaus zum gegenseitigen Schutz die Hygieneregeln dringend eingehalten werden: Regelmäßiges Händewaschen, Niesen und Husten in die Armbeuge sowie das Abstandhalten – beispielsweise dadurch, Mahlzeiten zu
unterschiedlichen Zeiten einzunehmen oder den gemeinsamen Aufenthalt in einem Raum zu vermeiden – verringern das Risiko einer Übertragung. Gemeinsam sollte überlegt werden, welche Maßnahmen individuell ergriffen werden können, um das Ansteckungsrisiko weiter zu mindern.


Weiterhin gilt: Wird man als im gleichen Haushalt lebende Kontaktperson eines nachweislich infizierten negativ getestet, ist man dadurch nicht umgehend von den Quarantäne-Bestimmungen befreit. Da das Infektionsrisiko im Zusammenleben mit einer infizierten Person bis zu 14 Tage bestehen bleibt und die Abstandsregel im gemeinsamen Haushalt
nur schwer umzusetzen ist, bleibt die Quarantäne-Regelung auch für Kontaktpersonen mit negativem Testergebnis weiter bestehen. Weitere Informationen gibt es auch unter der Hotline des Fachdienstes Gesundheit unter Tel. 05631 – 954 555, die der Landkreis für alle Fragen rund um das Coronavirus eingerichtet hat. Diese ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr erreichbar. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Waldeck-Frankenberg kann es vorkommen, das die Hotline von Zeit zu Zeit überlastet ist, wofür der Landkreis um Verständnis
bittet. Es wird darum gebeten, es zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu versuchen.

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