Giessen (ots). Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat gestern auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main elf Haftbefehle gegen die Personen
erlassen, die sich am 26.10.2020 im Berufsverkehr über die Bundesautobahnen A3, A5 und A661 abseilten. Neun von ihnen befinden sich nun in Untersuchungshaft, zwei werden gegen strenge Auflagen vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Die in einigen Medien verbreitete Meldung, dass (lediglich) vier der elf Personen in Untersuchungshaft genommen wurden, ist unzutreffend.