Blattzeit: Hohe Gefahr von Wildunfällen

Kassel(pm). Mit der Hitze des Sommers setzt die Brunftzeit des Rehwildes ein. Damit steigt ab Mitte Juli das Risiko von Unfällen mit Rehwild. Die
auch Blattzeit genannte Rehbrunft dauert bis in den August hinein.
Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde rät allen
Auto- und Motorradfahrern deshalb zu besonderer Vorsicht.
Vor allem in Waldgebieten und im ländlichen Bereich sollten die
Kraftfahrer noch bis Mitte August gerade in dieser Zeit auch tagsüber
besonders aufmerksam sein, so der Appell.

Unfallschwerpunkte sind vor allem Straßen, die zumindest von einer Seite von Wald begrenzt sind. Durch Duftstoffe signalisieren die weiblichen Tiere den Rehböcken ihre Paarungsbereitschaft. Zum Brunftverhalten gehört es, dass sich die Ricken immer wieder den Böcken entziehen. Unermüdlich folgen die Böcke, und beide machen auch vor viel befahrenen Straßen nicht Halt. Etwa 15.000 Rehe fallen in Hessen jährlich dem Straßenverkehr zum
Opfer. Es entstehen Personenschäden und oft hohe Sachschäden. Bei
diesen Wildunfällen werden die Rehe mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sie sich mit schweren Verletzungen noch ein Stück davonschleppen. Dann muss der Jäger das verletzte Wild mit seinem speziell ausgebildeten Jagdhund nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen.

Jeder Autofahrer kann also durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen.

Achtung: Wechselt ein Stück Wild über die Straße, muss immer mit
nachfolgenden Tieren gerechnet werden. Deshalb in einem solchen
Fall: runter vom Gas und die Stelle nur ganz langsam passieren.
Sollte dennoch ein Wildunfall passieren, sollte folgendes beachtet
werden:
· Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck)
· sich nicht dem verletzten Tier nähern, da dieses panisch werden
kann und das Leiden noch vergrößert wird. Es kann sogar passieren,
dass das Wild versucht zu flüchten und weitere Unfälle verursacht. Auch
ein totes Tier nicht anfassen (Seuchen- und Verletzungsgefahr)
· Unfall melden (Polizei und/oder örtlichem Jäger), auch bei
geflohenen Tieren
· Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren, Adressen von
Zeugen notieren)
· Unfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei ausstellen
lassen – wichtig für eine Erstattung von Schäden am Fahrzeug, sofern
die Voll- oder Teilkaskoversicherung hierfür aufkommt
· Spuren bis zur Klärung der Versicherungsfrage nicht beseitigen
· Das Tier am Unfallort zurücklassen (Mitnehmen gilt als Wilderei
und ist strafbar).

Die genannten Punkte können wichtig werden, sofern eine Voll- oder
Teilkaskoversicherung besteht. Bei einem Unfall mit einem fahrenden
Fahrzeug und sogenanntem „Haarwild“ – dazu gehören z. B. Rehe,
Hirsche, Wildschweine, Füchse oder Hasen – kann es, je nach
Versicherungsvertrag eine Erstattung für Schäden am Fahrzeug geben.
In der Regel kommen Versicherungen nicht für Schäden durch Wildtiere
an stehenden Fahrzeugen auf. Auch gibt es in der Regel keine
Erstattung für Fahrzeugschäden durch „Federwild“ – also mit Vögeln.
Näheres sollte direkt mit der Versicherung geklärt werden.

Zu beachten ist auch, dass ohne Meldung den Unfallort zu verlassen ein
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.