Wassergebühren – Senkung der Umsatzsteuer

Bad Wildungen(pm). Durch Gesetz vom 29.06.2020 hat der Bundesrat die befristete Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 % beschlossen.

Von diesem Beschluss sind auch die städtischen Wassergebühren betroffen. Um einen größeren Aufwand zu vermeiden, hat die Stadtverwaltung beschlossen, das gesamte Abrechnungsjahr 2020 zum Jahresende mit 5 % abzurechnen. Eine Übermittlung von Zählerständen ist daher nicht nötig. Bei Rückfragen steht die Stadtverwaltung telefonisch unter 05621 / 701-207 gern zur Verfügung.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.