Infektionsschutz in Gastronomie und Lebensmittelproduktion

Landkreis veranstaltet Hygieneregel-Schulung am 9. Juni

Waldeck-Frankenberg(pm). Ob als Bäcker, Fleischer, Koch oder Servicekraft – wer in der Gastronomie oder im Bereich Lebensmittelherstellung tätig ist, muss nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes zu bestimmten Hygieneregeln geschult werden. Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises wird die nächste Schulung am 9. Juni um 8:30 Uhr in der Burgberghalle in Battenberg veranstalten – jedoch nur nach vorheriger Anmeldung der Besucher, einer begrenzten Teilnehmerzahl und unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln.

Nicht nur in Zeiten der Corona-Pandemie spielt der Infektionsschutz im Bereich der Gastronomie und Lebensmittelproduktion eine wichtige Rolle. Berufstätige, die Lebensmittel her-stellen, behandeln, oder in den Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen, müssen daher vorab von den Gesundheitsämtern über die geltenden Hygienebestimmungen informiert werden – und darüber auch eine entsprechende Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises lädt Tätige aus diesem Bereich zur Belehrung am 9. Juni ein. „Gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Situation ist Infektionsschutz so wichtig wie nie“, erklärt der Leiter des Fachdienstes Gesundheit und Amtsarzt Thomas Hetche.

„Daher werden wir in der Belehrung neben den allgemeinen geltenden Bestimmungen auch auf besondere Maßnahmen im Hinblick auf das Coronavirus eingehen, um eine Weiterverbreitung des Virus auch in diesem Bereich verhindern zu können.“ Teilnehmer können sich bis zum 8. Juni, 10 Uhr, unter Tel. 06451 – 743 658 oder per E-Mail an gesundheit@lkwafkb.de zu der Schulung mit Belehrung anmelden. In der letzten Juni- und ersten Juli-Woche sind weitere Termine geplant, die rechtzeitig bekanntgegeben werden. Weitere Informationen gibt es online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de.

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