Anklage wegen Veröffentlichung personenbezogener Daten vonPolitikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens

Frankfurt(pm). Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – hat beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Alsfeld Anklage gegen einen 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Ausspähens und der Veränderung von Daten, der Vorbereitung des Ausspähens
von Daten, der Fälschung beweiserheblicher Daten, der Datenhehlerei, der
falschen Verdächtigung, des Vortäuschens von Straftaten, der versuchten Erpressung sowie wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz erhoben.

Dem Angeschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, in der Zeit von August 2015 bis Januar 2019 in 73 Fällen personenbezogene Daten, insbesondere Telefonnummern, Anschriften, Kreditkartendaten, Bildaufnahmen und Kommunikation, von Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens ausgespäht zu haben. Zur Verschaffung der Zugangsdaten soll der Angeschuldigte in mehreren Fällen E-Mail-Anbieter unter Nutzung der Passwortrücksetzungsfunktion über seine Berechtigung getäuscht haben. In weiteren Fällen soll der Angeschuldigte die bereits von Dritten ausgespähten Zugangsdaten von Geschädigten auf einer illegalen und von US-amerikanischen Behörden im Januar 2020 abgeschalteten Hacker-Webseite angekaufthaben.

Durch den Zugang zu den E-Mail-Konten und Online-Profilen der Geschädigten soll es dem Angeschuldigten möglich gewesen sein, den Geschädigten durch Änderung der Passwörter den Zugriff auf ihre Accounts zu verwehren und die in den Profilen hinterlegten persönlichen Daten unberechtigt zu verwenden. In dem Zeitraum vom 01.12.2018 bis 24.12.2018 soll der Angeschuldigte die erlangten persönlichen Daten, darunter die von 993 Politikern, mittels des von ihm benutzten Twitter-Account „@_0rbit“ mit dem Nutzernamen „G0d“ im Rahmen eines von ihm so bezeichneten „Adventskalenders“ veröffentlicht haben (sogenanntes „Doxxing“).

Die Links zu den veröffentlichten persönlichen Daten der Geschädigten soll er unter Verwendung eines von ihm übernommenen Twitter-Accounts eines auf der Plattform YouTube aktiven Künstlers am 03.01.2019 erneut veröffentlicht haben. Dem Angeschuldigten wird zudem die versuchte Erpressung von sechs Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgeworfen. Er soll versucht haben, die Geschädigten unter Hinweis auf die drohende Veröffentlichung ihrer Daten zur Zahlung von Bitcoins im Wert von etwa 900 Euro zu veranlassen.

Dem Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift zudem zur Last gelegt, in drei Fällen der Polizei im Juni 2016 und im Dezember 2018 per Email angeblich bevorstehende Bombenanschläge und Amokläufe vorgetäuscht zu haben sowie im September 2017 und im Oktober 2018 in zwei Fällen durch falsche Verdächtigungen Ermittlungsmaßnahmen gegen eine andere Person initiiert zu haben.

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