Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Kindertagespflege öffnet ab dem 25. Mai

Wiesbaden(pm). Die Hessische Landesregierung hat am Montagabend weitere Lockerungen beschlossen. Ab dem 25. Mai dürfen Kinder wieder ihre Kindertagespflege besuchen. Sie wird vor allem von Eltern mit Kindern unter drei Jahren genutzt: „Mit den beschlossenen Lockerungen entlasten wir die Eltern weiter und sorgen wieder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kinder können wieder ihre Spielkameradinnen und Spielkameraden sehen und werden in der Kindertagespflege wieder umfassend betreut und gefördert“, erklärte Sozialminister Kai Klose heute in Wiesbaden.

Härtefallregelung für Familien
Außerdem hat die Hessische Landesregierung eine Härtefallregelung für diejenigen Familien geschaffen, für die der Wegfall des Betreuungsangebotes in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine besondere Härte im Alltag darstellt. „Wir helfen damit den Familien und Kindern, bei denen die Betreuung zu Hause nur sehr eingeschränkt funktionieren kann“, so Kai Klose. Die Entscheidung, ob die Härtefallregelung greift, trifft das Jugendamt. Ebenso dürfen ab dem 25. Mai Kinder mit Behinderung in die Notbetreuung. „Es freut mich sehr, dass Kinder mit Behinderung nun ebenfalls wieder in ihrer Einrichtung oder Tagespflege betreut werden und wir ihnen ein Angebot machen können“, führte Klose weiter aus.

Quarantäne-Bestimmungen für Ein- und Rückreisende
Die Hessische Landesregierung hat außerdem Lockerungen bei den Quarantäne-Bestimmungen für Ein- und Rückreisende beschlossen. Der Beschluss orientiert sich an einer gemeinsamen Entschließung des Bundes und der Länder. Demnach ist eine Ein- oder Rückreise aus einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-assoziierten Staat oder Großbritannien sowie Nordirland nach Hessen wieder möglich, ohne sich danach in Quarantäne begeben zu müssen.

„Allerdings gilt: Wer aus einer Region einreist, in der die Neuinfizierten-Zahl mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage aufweist, muss sich in Quarantäne begeben. Die entsprechenden Länder werden im Lagebericht der Bundesregierung ausgewiesen und vom Robert Koch-Institut veröffentlicht“, ergänzte Klose. Ansonsten gilt die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben, nur noch für Reisende aus Drittstaaten – zunächst bis zum 15. Juni. Eine Quarantäne ist entbehrlich, wenn der Ein- oder Rückreisende nachweisen kann, dass er nicht an COVID-19-infiziert ist oder das Robert Koch-Institut aufgrund der dortigen epidemiologischen Lage die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende ausdrücklich festgestellt hat.

Das Kabinett hat am Montag zudem weitere Entscheidungen getroffen. So dürfen heilpädagogische Frühförderstellen mit Einzelangeboten ab dem 25. Mai wieder öffnen. Künftig besteht eine Meldepflicht an das jeweils zuständige Gesundheitsamt für Betriebe, die mehrere Saisonarbeitskräfte in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen.

Die entsprechenden Verordnungen werden ab dem 20. Mai 2020 auf corona.hessen.de veröffentlicht.

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