Hessen startet am 2. Juni mit eingeschränkter Regelbetreuung

Zur Ausgestaltung wird rechtzeitig eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht

Wiesbaden(pm). Die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden ab dem 2. Juni 2020 wieder eine eingeschränkte Regelbetreuung aufnehmen. Dies betrifft Krippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Horte. „Ziel ist, dass jedes Kind noch vor den Sommerferien seine Kita oder Tagespflegeperson besuchen kann“, erklärt Kai Klose, Sozial- und Integrationsminister. „Um die eingeschränkte Regelbetreuung umzusetzen, wird in jedem Fall rechtzeitig eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. Dazu finden bereits Gespräche mit den Trägern der Kinderbetreuung statt, um sich über die Bedingungen des eingeschränkten Regelbetriebs zu verständigen.“

Auch diese nächste Phase der Betreuung findet unter den Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes statt. Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen berücksichtigt werden, weshalb der Regelbetrieb eingeschränkt ist und nicht alle Kinder im vor Corona gewohnten Umfang betreut werden können. „Unser gemeinsames Ziel in den Gesprächen mit den Trägern der Kinderbetreuung ist, Kinder und Familien so gut wie möglich zu unterstützen.“

„Diese Pandemie ist gerade für Familien eine sehr belastende Zeit. Wir wissen das, daher gilt ihnen unser besonderes Augenmerk“, erklärt Klose. „So wurde bereits zum 20. April allen berufstätigen Alleinerziehenden ermöglicht, ihr Kind betreuen zu lassen. Seit dem 4. Mai 2020 sind die Spielplätze in Hessen wieder geöffnet. Seit dem 9. Mai 2020 sind familiäre Betreuungsgemeinschaften von bis zu drei Familien möglich, die sich gegenseitig bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen können.“

Um die Ausbreitung des hochansteckenden Virus SARS-CoV-2 einzudämmen und Risikogruppen zu schützen war es notwendig, für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung befristet ein Betretungsverbot auszusprechen und nur eine Notbetreuung zuzulassen. Da sich die ersten Erfolge auch dieser Maßnahmen zeigen, sind nun Lockerungen möglich. Dabei muss stets das Infektionsgeschehen beachtet werden. Es ist möglich, dass Lockerungen deshalb wieder rückgängig gemacht werden müssen.

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