Landkreis gibt Betriebshinweise für Gaststätten-Öffnung: Höchste Disziplin gefordert

Waldeck-Frankenberg(pm). Seit einigen Wochen sind aufgrund der Corona-Pandemie die Gaststätten in Waldeck-Frankenberg geschlossen. Laut Verordnung des Landes Hessen dürfen sie ab dem 15. Mai wieder öffnen – jedoch nur unter strengen Auflagen. Der Landkreis gibt den Gaststätten-Betreibern dafür entsprechende Betriebshinweise an die Hand. Landrat und Erster Kreisbeigeordneter appellieren an alle, diese zwingend einzuhalten. Es ist höchste Disziplin gefordert.

Pro 5 Quadratmeter ein Gast Cafés, Biergärten, Kneipen und Co. dürfen zum Wochenende wieder ihre Türen öffnen. Für den Verzehr von Speisen und Getränken – ob im Innen- oder Außenbereich der Gaststätten – gilt aber grundsätzlich: Die Lokale müssen gewährleisten, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Pro fünf Quadratmetern darf nur ein Gast bewirtet werden. Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Besuchern dringend eingehalten werden. Gäste sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten inklusive Name, Adresse, Telefonnummer zu hinterlassen, um mögliche Infektionen später besser nachverfolgen zu können.

Gaststätten-Betreibern wird zudem empfohlen, zusätzlich dazu die Uhrzeit des Besuchs des Gastes mit zu notieren, damit im Ernstfall eine bessere Rückverfolgung gewährleistet werden kann. Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung wie Salz- und Zuckerstreuer oder Pfeffermühlen dürfen ebenfalls nicht bereitgestellt werden. Küchenpersonal und Servicekräfte sind dazu verpflichtet, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Zudem müssen Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienebestimmungen erfolgen. Abschließend muss jede Gaststätte ein individuelles Hygiene-Konzept erstellen und bei Kontrolle vorweisen.

Entsprechende Hilfestellung dazu gibt es auf der Webseite des Hessischen Hotel- und Gaststättenverbandes unter www.dehoga-hessen.de.
Mehr Lockerungen, mehr Infizierte „Wir appellieren eindringlich an die Gaststättenbetreiber und Gäste, diese Regelungen zwingend einzuhalten“, warnen Landrat Dr. Reinhard Kubat und Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese. „Wir befinden uns immer noch zu Beginn der Pandemie und es ist zu erwarten, dass die Infizierten-Zahlen durch die Lockerungen wieder in die Höhe schießen.

Das zu verhindern, ist ein Drahtseilakt.“ Bereits jetzt verzeichne man wieder einen leichten Anstieg der Zahlen in Waldeck-Frankenberg. Diesen gelte es, zwingend aufzuhalten, um eine erneute Krankheits-Welle, die nach Einschätzung des Fachdienstes Gesundheit deutlich stärker ausfallen könnte, auf jeden Fall zu vermeiden. Empfindliche Bußgelder Deswegen wird die Einhaltung der Maßnahmen in den Lokalen in Waldeck-Frankenberg ab dem kommenden Wochenende intensiv von den lokalen Ordnungsbehörden und der Polizei überprüft. Hierbei werde man konsequent durchgreifen: „Gaststätten, die sich nicht an die Verordnungen halten, müssen mit einer Anzeige und empfindlichen Bußgeldern rechnen“, sagt der Leiter der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg Kriminaldirektor Achim Kaiser.

„Eine weitere Konsequenz ist die sofortige Schließung des Lokals und der Entzug der Gaststätten-Erlaubnis“, ergänzt der Leiter des Fachdienstes Gesundheit beim Landkreis Thomas Hetche. In der aktuellen Situation gelte es weiterhin, wachsam zu sein und nicht leichtfertig mit den wieder gewonnen Freiheiten umzugehen.
Gesundheitsamt gibt weitere Hygiene-Empfehlungen
Für Gaststätten-Betreiber empfiehlt das Gesundheitsamt daher weitere Sicherheitsmaßnahmen: „Getränke sollten möglichst nur in Flaschen ausgeschenkt werden“, so der Amtsarzt Thomas Hetche weiter. „Wo das nicht umsetzbar ist, sollte auf eine besonders intensive Reinigung der Gläser geachtet werden.“ So könne das Infektionsrisiko ebenfalls weiter gesenkt werden. Neben der Sensibilisierung der Gaststätten-Betreiber für den Infektionsschutz in Bezug auf das Coronavirus gibt es aber noch ein anderes Thema, was beachtet werden muss: Nach dem Stillstand der Betriebe in den vergangenen Wochen, sollten insbesondere auch Gaststätten ihre für längere Zeit nicht genutzten Wasserleitungssysteme gründlich mit warmem Wasser durchspülen und die Schankanlagen entsprechend aufbereiten. Bei Fragen zum Infektionsschutz oder Unklarheiten zur Umsetzung der Regelungen steht das Gesundheitsamt unter Tel. 05631 – 954 555 beratend zur Seite.

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