Nachtanlieferung für Lebensmittelmärkte wird bis zum 15. Mai 2020 verlängert

Wiesbaden(pm). Die Regelung, dass Lebensmittelmärkte auch nachts in Wohngebieten anliefern dürfen, ist heute bis zum 15. Mai 2020 verlängert worden. Damit werden in Zeiten der Corona-Pandemie die Lieferketten im Bereich der Lebensmittelversorgung entlastet. Normalerweise ist es aus Lärmschutzgründen nicht zulässig, dass nachts in Wohngebieten angeliefert wird. Da die Nachfrage im Lebensmitteleinzelhandel nach bestimmten Produkten jedoch stark gestiegen ist, erlaubt die Ausnahmeregelung mehr Flexibilität bei der Anlieferung, sodass die Regale schneller aufgefüllt werden können. Ein entsprechender Erlass wurde an die Regierungspräsidien in Hessen versendet.

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