Trotz Krisenpaket erhebliche Kosten durch Kurzarbeit – Dank an Arbeitsagenturen.

Kassel(pm). Die Zahl der Arbeitslosen im Agenturbezirk Kassel (Stadt Kassel, Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis) ist im März binnen Monatsfrist auf jetzt 15.458 gesunken. Das sind 489 Personen oder 3,1 Prozent weniger als im Februar, aber auch 441 oder 2,9 Prozent mehr Menschen ohne Beschäftigung als im März 2019. Die Arbeitslosenquote liegt im März damit bei 5,4 Prozent. Noch vor einem Monat waren es 5,5 Prozent, vor einem Jahr 5,2 Prozent.

„Auf dem Arbeitsmarkt herrscht in diesem März noch Ruhe vor dem Sturm. Weite Teile der Wirtschaft, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, erleben einen brutalen Geschäftseinbruch oder mussten sogar von heute auf morgen ihren Geschäftsbetrieb vorerst einstellen. In vielen Fällen laufen Kosten für eingegangene Verpflichtungen weiter, obwohl die Einnahmen stocken. Um diese zu bedienen, fehlt den Unternehmen flüssiges Geld, was normalerweise in die Insolvenz führt.

Um Unternehmensexistenzen zu sichern und Entlassungen zu vermeiden ist es deshalb richtig, dass – neben unterschiedlichen Liquiditätshilfen des Bundes und der Länder – mit dem Krisen-Paket die Kosten der Kurzarbeit für Arbeitgeber deutlich sinken. Die Bundesregierung sollte jetzt auch die Höchstdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängern, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen danken wir für ihren wichtigen Einsatz, die derzeitige Flut von Anträgen schnellstmöglich zu bearbeiten, damit die Entlastungen von den Personalkosten greifen“, sagte Jürgen Kümpel, Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) in Nordhessen.

Forderungen nach Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber seien kontraproduktiv. „Es muss alles dafür getan werden, um Insolvenzen und nach Möglichkeit auch betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die lebenswichtige Unternehmensentlastung darf nicht konterkariert werden, von der auch die Beschäftigten profitieren, wenn ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt. Denn trotz der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge tragen Arbeitgeber auch jetzt für Kurzarbeiter noch einen erheblichen Kostenanteil wegen Urlaub, Feiertagsvergütung, Krankheit, Sonderzahlungen und Betrieblicher Altersvorsorge. Zielführender ist es, bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter in einem Nebenjob einzuführen. Die Bundesregierung hat hier eine bis Oktober befristete Lockerung auf den Weg gebracht, die allerdings noch zu bürokratisch und zu eng ist. Denn der Anreiz für eine Beschäftigungsaufnahme ist auf Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen beschränkt. Besser wäre es, Tätigkeiten in allen Branchen und Berufen zu begünstigen, da unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten eng verzahnt sind“, sagte Kümpel.

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