Wechsel beim Ortsgericht Bad Wildungen

Bad Wildungen(pm). Auch ein Wechsel im Amt gestaltet sich in diesen besonderen Zeiten anders als gewohnt. Statt einer feierlichen Verabschiedung kann der Übergang von einer Person zur anderen jetzt nur mit der gebotenen Distanz geschehen. Dennoch wollten die Stadt Bad Wildungen und das Amtsgericht Fritzlar das Ausscheiden von Helmut Kann (Wega) nicht ohne Würdigung vorübergehen lassen. Nach 41 Jahren beim Ortsgericht Bad Wildungen wurde Kann am Donnerstag im Rathaus Bad Wildungen verabschiedet. Bernhard Rhiel, Direktor des Amtsgerichts Fritzlar, bedankte sich bei Helmut Kann für die in Hessen wohl einmalig lange Amtszeit mit der Überreichung seiner Entlassungsurkunde. Als „Vorarbeiter für die nachfolgenden Gerichte“ habe er wesentlich zur Vereinfachung von juristischen Abläufen beitragen. Ortskenntnisse und persönliche Bekanntschaften seien eine gute Voraussetzung, um Konflikte zu vermeiden und Probleme schon im Vorfeld zu lösen.

Dies hob auch der scheidende Ortsgerichtsvorsteher in einer kurzen Rede hervor. Er habe sich stets bemüht, widersprüchliche Interessen auszugleichen. Dies sei durch eine standortnahe Einrichtung, wie sie Ortsgerichte darstellen, eher möglich als durch eine ferne Instanz. Helmut Kann bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht und der Stadt Bad Wildungen. Vor allem aber hob er hervor, dass seine Frau Rosemarie Kann, die als Justizangestellte sozusagen vom Fach war, über all die Jahre durch ihre Mitarbeit einen reibungslosen Ablauf der Sprechstunden ermöglicht habe. Immerhin galt es rund 700 Dienstgeschäfte pro Jahr zu bewältigen.

Da Helmut Kann im Jahre 1956 seine berufliche Laufbahn bei der Bundesbahn begonnen hat, kann er auf insgesamt 64 Jahre im öffentlichen Dienst zurückblicken. Auch dies ist sicherlich ein Rekord.
Bürgermeister Ralf Gutheil und Hauptamtsleiter Christoph Heiser bedankten sich ebenfalls bei dem „starken Team Kann“. Das Dienstzimmer des Ortsgerichts befindet sich im Rathaus Bad Wildungen und über all die Jahre habe es ein reibungsloses Miteinander gegeben. Mit Helmut Kann scheide eine Person aus, die das Amt des Ortsgerichtsvorstehers geprägt habe und vielen Bad Wildungern als Institution gelte. Als Nachfolger wurde gleichzeitig Horst Reis (Hundsdorf) in das Amt eingeführt. Genau wie sein Vorgänger wurde er durch die Stadtverordnetenversammlung Bad Wildungen gewählt und vom Amtsgericht Fritzlar ernannt. Amtsgerichtsdirektor Rhiel nahm Reis den Diensteid ab.
Reis würdigte ebenfalls das Wirken seines Vorgängers und dankte für die Bereitschaft, ihn in seine neue Aufgabe einzuarbeiten. Ortsgerichte sind eine hessische Besonderheit, es gibt sie in keinem anderen Bundesland. Sie agieren als eine Hilfsbehörde der Justiz. Ein Ortsgerichtsvorsteher ist ein vereidigter Ehrenbeamter, ihm zur Seite stehen Ortsgerichtsschöffen. Sicherlich nicht wenige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Wildungen hatten schon Kontakt zum Ortsgericht. Zu dessen Aufgaben gehören nämlich Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, und dies kommt z. B. relativ häufig bei Vereinsangelegenheiten zum Tragen. Auch bei Nachlassangelegenheiten und Schätzungen wird das Ortsgericht tätig, ebenso bei Festsetzungen von Grundstücksgrenzen.
Normalerweise gibt es feste Sprechstunden des Ortsgerichts im Rathaus Bad Wildungen. Wegen der besonderen Corona-Situation fallen diese zurzeit aus. Telefonische Rücksprachen mit Horst Reis sind aber ab 01.04.2020 möglich: 05621/72880.

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