Landkreis setzt Verordnung des Landes zu Schulschließungen um

Korbach(pm). Der Landkreis Waldeck-Frankenberg als Schulträger hat die Schulleiterinnen und Schulleiter in einem Anschreiben über die Umsetzung der Verordnungen der Hessischen Landesregierung sowie des Erlasses des Hessischen Kultusministeriums zur Schließung sämtlicher Schulen informiert. Die Regelungen gelten mit sofortiger Wirkung und sind zunächst bis einschließlich 19. April 2020 befristet.

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern haben am Montag noch die Möglichkeit, die Schulen aufzusuchen, um eventuell notwendige Lernmaterialen oder sonstige Dinge abzuholen. Ab Dienstag tritt dann die Schließung in vollem Umfang in Kraft. Im Zusammenhang mit den Schulschließungen wird auch die vor- und nachschulische Betreuung ausgesetzt bzw. nicht mehr im bisherigen Umfang angeboten. Lediglich für Eltern, die im Bereich so genannter „sensibler Infrastrukturen“ tätig sind gibt es Ausnahmeregelungen. Die Berufsgruppen werden im Paragraphen 2 der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020 genau definiert (siehe Download). Für die Schulsozialarbeit besteht weiterhin die Arbeitsverpflichtung. Diese kann je nach Bedarf vor Ort in der jeweiligen Schule oder als Bereitschaftsdienst von zu Hause aus wahrgenommen werden. Die konkrete Regelung erfolgt in Absprache mit den Schulleitungen.

Die Schulsekretariate sind von der Schließungsverordnung nicht betroffen und bleiben auch während der Schließungsphase besetzt. Gleiches gilt für die Hausmeister und das Reinigungspersonal, die ihren Dienst ebenfalls wie gewohnt ausüben werden. Das Staatliche Schulamt in Fritzlar hat für Nachfragen eine Hotline eingerichtet: Tel.: 0151 – 618 70541 (Frau Stuhlmann). Alle Regelungen bezüglich Schließung und Notbetreuung gelten analog auch für die Kindertagesstätten. Bei Fragen sollten sich Eltern mit dem jeweiligen Träger in Verbindung setzen.

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