Bedingungslosen Kinderzuschlag gibt es nicht

Falschmeldung zum Thema Kindergeldzuschlag sorgt für Irritationen

Korbach(pm). In einigen sozialen Medien verbreitet sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro habe. Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 1. Januar 2020 zwar aufgehoben. Wenn aber die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.

Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, können Interessierte einfach und schnell mit den „KiZ-Lotsen“ unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort können sie ggf. den Kinderzuschlag auch direkt online beantragen. Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld gibt es im Internet unter www.familienkasse.de.

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