Wartet die Landesregierung bei Maßnahmen gegen Dürre auf besseres Wetter?

Wiesbaden(pm). Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute kurzfristig einen Dringlichen Antrag zum Thema Dürre in die Landtagssitzung eingebracht. Grund hierfür ist der nicht beantwortete Berichtsantrag unter dem Titel „Ist Hessen auf Dürre im Jahr 2019 vorbereitet?“, den Sommer mit ihrer Partei bereits im Mai dieses Jahres eingereicht hatte.

Dr. Daniela Sommer sagte in Wiesbaden: „Die Landesregierung wartet mit der Beantwortung unserer Fragen buchstäblich auf besseres Wetter. Langsam neigen sich die heißen Sommermonate dem Ende zu und Antworten auf Fragen zu den Auswirkungen der Dürre ergeben sich von ganz alleine. Die Landesregierung ist aber nicht willens oder nicht in der Lage zu erläutern, welche Forst-, Landwirtschafts- und Umweltstrategie sie verfolgen möchte, um mit den Folgen der Dürre umzugehen. Entweder befindet sich Schwarzgrün gedanklich bereits in den kühlen Herbstferien oder ihr sind unsere Fragen zum Thema Dürre unangenehm. Wir jedenfalls erwarten eine zeitnahe Beantwortung unseres Berichtsantrags aus dem Mai 2019.“

„Heute haben wir einen dringlichen Antrag bezüglich des Themas in die Geschäftsordnung eingebracht. Die Dringlichkeit haben CDU und Bündnis 90/ Die Grünen heute mit ihrer Mehrheit gegen die Oppositionsfraktionen im Plenum abgelehnt, so dass es zu keiner Beratung des Antrages kam. Das bedauere ich sehr. Dies ist ein drängendes Thema in Bezug Gesundheit, Landwirtschaft, Wasserversorgung, Energie, Forst etc. – Das sehen wir beispielsweise derzeit ganz deutlich, wenn wir in unsere heimische Wälder schauen,“ so Sommer abschließend.

Hintergrund:

Mit Datum 22. Mai 2019 haben die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion, Heinz Lotz, Gernot Grumbach, Heike Hofmann, Knut John und Dr. Daniela Sommer, den Berichtsantrag „Ist Hessen auf Dürre im Jahr 2019 vorbereitet?“ (Drucksache 20/683: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/3/00683.pdf in den Parlamentarischen Geschäftsgang eingebracht. Die Beantwortung eines Berichtsantrags durch die Landesregierung soll innerhalb einer Frist von zwei Monaten im Ausschuss erfolgen. Im vorliegenden Fall hätte dies bis zum 17. Juli 2019 geschehen müssen. Mit Datum 26. Juli 2019 hat die Landesregierung für die Beantwortung des Berichtsantrags eine Fristverlängerung bis zum 28. August 2019 beantragt, da für die Beantwortung Beiträge mehrerer Ressorts erforderlich seien und die endgültige Antwort sodann noch abgestimmt werden müsse.

Bis zum heutigen Tage liegt weder eine Antwort der Landesregierung auf die Drucksache 20/683 vor, noch wurde eine weitere Fristverlängerung beantragt. Auch auf der Tagesordnung zur 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die am 11. September 2019 stattfindet, findet sich das Thema nicht.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.