Einschränkungen bei der Abfallentnahme an den Entsorgungsanlagen aufgehoben

Flechtdorf(pm). Die Abfallvorbehandlungsanlage in Flechtdorf wurde am 10. Juli 2019 durch ein Feuer vollständig außer Betrieb gesetzt und steht bis auf weiteres nicht zur Verfügung. Die Abfälle müssen nun zu verschiedenen Behandlungsanlagen transportiert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass während der Sommermonate viele Heizkraftwerke und Behandlungsanlagen Revisionen durchführen und somit aktuell weniger Verarbeitungskapazität vorhanden ist.

Wie Erster Kreisbeigeordneter und Dezernent Abfallwirtschaft Karl-Friedrich Frese mitteilt, nimmt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft jedoch ab Mittwoch, 17. Juli 2019, an den Entsorgungsanlagen in Frankenberg-Geismar, Diemelsee-Flechtdorf und Bad Wildungen auch wieder private und gewerbliche Restabfälle unter folgenden Voraussetzungen an:

  • Sperrige Abfallbestandteile dürfen eine Länge von 1,50 m nicht übersteigen.
  • Erntekunststoffe können nur kleinformatig im aufgerollten oder gefalteten Zustand angenommen werden.
  • Containerdienste und Kippfahrzeuge über 5 m³ müssen die Anlieferung vorher unter Tel. 06451/ 743-746 bei der Logistikplanung des Eigenbetriebs anmelden.

Der Eigenbetrieb weist darauf hin, dass es in den nächsten Wochen immer noch zu längeren Wartezeiten bei der Annahme und Abfertigung von privaten und gewerblichen Anlieferungen kommen kann, da kurzfristige Kapazitätsengpässe entstehen können. Der Eigenbetrieb bittet hierfür um Verständnis.

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