Dritter Fall von Amerikanischer Faulbrut bei Bienen in Paderborn

Tierseuche ist nicht auf Menschen übertragbar, Honig kann bedenkenlos verzehrt werden

Kreis Paderborn (krpb). Keine guten Nachrichten für Imker: Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist in einem dritten Bienenbestand in Paderborn ausgebrochen. Bereits am 7. Juni und 24. Juni waren zwei Fälle der AFB im Labor bestätigt worden. Seitdem laufen die Untersuchungen im Sperrbezirk, in dem bislang 18 Imker überprüft wurden. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat den Sperrbezirk ausgeweitet. In dem neuen Sperrbezirk befinden sich neun weitere Imker, deren Bienenvölker nun überprüft werden müssen.

Bei der AFB handelt es sich um eine bakterielle Infektion, die ausschließlich die Brut der Honigbiene befällt. Für den Menschen besteht keine Gefahr. „Auch der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden“, betont Kreisveterinärin Dr. Marlies Bölling. Das Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen des Kreises Paderborn hat den Sperrbezirk rund um den dritten Ausbruchsort angepasst, um eine weitere Verbreitung der Bienenseuche zu verhindern. Der neu betroffene Imker besitzt insgesamt zwei Bienenvölker. Ein Bienenvolk muss getötet werden. Ein weiteres kann durch das Kunstschwarmverfahren gerettet werden.

Seit Juni laufen die Untersuchungen im Sperrbezirk, der jetzt zum dritten Mal ausgeweitet werden musste. Besonders bitter: Die Untersuchungen waren nahezu abgeschlossen, nur wenige Ergebnisse fehlten. Bei jenen sechs Imkereien, in deren Futterkranzproben der Erreger der AFB im Labor nachgewiesen wurde, wird jetzt vorsorglich das Kunstschwarmverfahren angeordnet.

Bei dem Verfahren müssen die Bienen erst einmal umziehen und bekommen dann ein neues Zuhause: Zunächst werden Brut- und Futterwaben herausgenommen. Die Bienen werden von den Waben in eine so genannte Beute, also einen leeren Bienenkasten, abgeschüttelt bzw. sorgfältig abgefegt. Der mit dem Erreger der AFB kontaminierte Bienenstock sowie die für das Kunstschwarmverfahren verwendeten Gerätschaften werden sorgfältig gereinigt und desinfiziert. Die Rähmchen der Waben müssen vernichtet werden. Auf die neue Behausung kommt dann ein Absperrgitter, damit sich der Schwarm festsetzen kann. „Die Bienen lässt man drei Tage ohne Zufütterung fliegen, damit der Darminhalt mit den Sporen sicher ausgeschieden werden kann“, erläutert Bölling. Danach können die Bienen in ihr frisch saniertes Zuhause zurückkehren.

Die AFB ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind Die Bekämpfungsmaßnahmen sind in der Bienenseuchen-Verordnung festgelegt. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat alle Schutzmaßnahmen in Form einer Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die am morgigen Freitag, 12. Juli, in Kraft tritt.

Die drei betroffenen Imker werden entschädigt. Deshalb sollten alle Imker, auch Hobbyimker, sofern noch nicht geschehen, ihre Bestände umgehend, spätestens bis zum 26. Juli, beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn anzeigen. Die Kontaktdaten lauten: Amt für Verbraucherschutz- und Veterinärwesen, Aldegreverstraße 10 – 14, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308-3952, Fax 05251 308-3999, E-Mail: veterinaeramt@kreis-paderborn.de melden. Genannt werden sollten Name, Anschrift, Telefonnummer sowie Standort und Anzahl der Bienenvölker. „Innerhalb des Sperrbezirks müssen alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden“, heißt es in der Tierseuchenverfügung. Diese Untersuchungen sind frühestens zwei Monate, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Zuletzt war die Bienenseuche im Mai 2018 in Borchen-Etteln und Juni 2018 in Schloß Neuhaus festgestellt worden. In Borchen-Etteln musste das Bienenvolk komplett getötet werden. In Schloß Neuhaus konnte der Bienenbestand mit Hilfe des Kunstschwarmverfahrens gerettet werden. Dabei wird das gesamte Wabenmaterial vernichtet. Die Bienen werden in neue oder desinfizierte Beuten eingesetzt. Dieses Verfahren ist nur dann möglich, wenn das Bienenvolk noch stark genug ist. Im gesamten Kreisgebiet sind 508 Imker mit Bienenbeständen registriert. Weitere Infos unter www.kreis-paderborn.de.

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