Waldeck-Frankenberg – Polizei kündigt Kontrollen an

Waldeck-Frankenberg(pm). Auch in diesem Jahr wird die Polizei im Landkreis Waldeck-Frankenberg an zentralen Veranstaltungsorten von Maifeiern und weiteren Feiertagen insbesondere die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kontrollieren. Ein besonderes Augenmerk wird die Polizei Bad Arolsen auf die „Chaotenwiese“ am Twistesee mit gezielten Kontrollen bereits auf dem Weg zum See legen. Die Polizeistation Frankenberg legt ihren Schwerpunkt auf den Bereich der Ederwiesen zwischen Battenberg und Dodenau. Die Polizeistationen Korbach und Bad Wildungen führen ebenfalls Kontrollen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich traditionelle Wandertage insbesondere bei jungen Menschen zu teilweise sehr bedenklichen Trinkgelagen entwickelt haben, in deren Umfeld es immer wieder zu alkoholbedingten körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Dieser Entwicklung trägt die Polizei Rechnung und wird bei ihren Kontrollen insbesondere auf jugendschutzrechtliche Belange achten. Hochprozentiger Alkohol wird bei Jugendlichen oder auch in ihrem Umfeld nicht geduldet. Aufklärende Gespräche zu übermäßigem Alkoholkonsum stehen zwar im Vordergrund, aber auch Verstöße werden entsprechend konsequent geahndet.

Die Polizei weist noch einmal ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Für Kinder und Jugendlich unter 16 Jahren gilt in der Öffentlichkeit ein absolutes Alkoholverbot. Ab 16 Jahren ist zwar der Genuss von „leichter“ Alkoholika wie Sekt, Wein und Bier, erlaubt, nicht aber der Konsum von hochprozentigen Getränken wie Schnaps. Ein eindringlicher Hinweis gilt zudem im Hinblick auf die bereits jetzt schon bestehende Waldbrandgefahr. Daher weisen Polizei und Ordnungsämter auf das Verbot von offenem Feuer hin und bitten die entsprechenden Hinweisschilder zu beachten.

Ein weiteres Augenmerk wird die Polizei auf Traktorgespanne legen. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt mit einem Traktor einen mit Personen besetzten Anhänger zu ziehen. Dieses Verbot gilt eben auch zu Anlässen wie zum Beispiel den 1. Mai oder Christi Himmelfahrt und kann für den Fahrer sowohl strafrechtliche als auch führerscheinrechtliche Konsequenzen haben.

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