Informationsveranstaltung zum Thema Immaterielle Lebensvorsorge

Bromskirchen(pm). Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung informieren am 10.04.2019 um 19:00 Uhr im DGH Bromskirchen die Bürgerhilfe „Wir für uns e.V.“ Bromskirchen – Hallenberg – Winterberg sowie der Verein Historisches und kulturelles Bromskirchen e.V. in Zusammenarbeit mit der ascent AG und der GFVV umfassend über das Thema Vorsorgeverfügungen und stellt den NotHilfePass vor.

Die Problematik
Um über das Bankkonto der Partnerin/des Partners zu verfügen, ist eine Vollmacht nötig. Das ist den meisten Menschen bekannt Oft ist allerdings nicht bekannt, dass eine Vollmacht zudem notwendig ist, um bei Krankheit, nach einem Unfall mit Bewusstlosigkeit oder bei Demenz für den Partner, die Eltern oder Kinder rechtswirksam gegenüber dem Arzt, den Behörden oder dem Pflegedienst tätig werden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen, jemand seine Angelegenheiten nicht mehr regeln und keine Geschäfte mehr betreiben kann.

Der NotHilfePass
Bei der Rettung von Personen, egal ob im In- oder Ausland, zählt in Notfällen jede Sekunde. Vor allem dann, wenn der Betroffene nicht mehr auf Fragen der Rettungskräfte und Ärzte antworten kann. Über den Nothilfepass, den der Nutzer mit seinen Daten erzeugt, stehen Ersthelfern, Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken oder anderem medizinischen Fachkräften schnell und unproblematisch seine wichtigsten persönlichen und medizinischen Daten, sowie seine (Vorsorge)Dokumente abrufbereit zur Verfügung, sodass eine zielgerichtete Behandlung und Versorgung für ihn sichergestellt werden kann. Leistungen NotHilfePass: NotHilfePass, 24-Stunden-Notfall-Hotline, Online-Datenabruf, QR-Notfall-Code, Ausdruckbarer NotHilfePass, Zweitkarte, Serviceleistungen, Benachrichtigung von Angehörigen

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