Wiesbaden(pm). Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerhard Merz, hat sich nach einer mündlichen Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz, die die SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von Linken und FDP durchgeführt hat, überzeugt gezeigt, dass der von CDU und Grünen vorgelegte Entwurf nicht beratungsfähig ist. „Es war ein schwerer Fehler, dass CDU und Grüne die mündliche Anhörung des zuständigen Ausschusses abgelehnt haben, so dass die Oppositionsfraktionen gezwungen waren, diese mündliche Anhörung in eigener Regie durchzuführen. Es wäre ein noch schwerwiegenderer Fehler, wenn CDU und Grüne ihren Entwurf jetzt im Hauruck-Verfahren durchziehen würden, denn er enthält so viele Mängel, dass diese nicht durch Änderungsanträge geheilt werden können“, sagte Merz am Donnerstag.
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So sei in der Anhörung vorgetragen worden, dass der vorliegende Entwurf in vielen Punkten nicht mit den Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen sei. „Die UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland unterzeichnet. Damit ist dies für alle gesetzgebenden Ebenen, also auch für das Land Hessen binden. Im Entwurf fehlt die Einbeziehung der kommunalen Ebene, es fehlt ein verbindliches Wahlrecht für Menschen mit Behinderung, den Wohnort und die Art des Wohnens selbst zu bestimmen. Es fehlt eine vernünftige Regelung zur Interessenvertretung über Beiräte oder Beauftragte auf kommunaler Ebene. Die Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik wurden als völlig unzureichend, sogar als verfassungswidrig bezeichnet. Auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen von Menschen mit Behinderung, wie zum Beispiel auf die taubblinder Menschen geht der Entwurf gar nicht ein, er nennt sie nicht einmal. Die Liste der Mängel ließe sich beliebig fortsetzen und würde den Rahmen dieser Pressemeldung sprengen“, erklärte Merz. Er werde daher seiner Fraktion vorschlagen, dass man im weiteren Beratungsverfahren darauf plädieren solle, dass CDU und Grüne ihren Entwurf zurückziehen sollten.
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