Bad Wildungen(pm). Beide Bebauungspläne haben mit der Wohnentwicklung der Stadt zu tun. Der Bebauungsplan Nr. 19.2.6 „Parkhöhe – Parkstraße“ (Änderung) soll die Erstellung von Wohnraum in dem westlichen Kurgebiet erleichtern und der Bebauungsplan Nr. 46 „Auf dem Hügel“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohngebietserweiterung am südlichen Rand des Stadtgebiets schaffen. Die Bebauungsplanänderung erstreckt sich auf den Bereich „Hufelandstraße“, „Langemarckstraße“, „Dr.-Born-Straße“ und „Richard-Kirchner-Straße“ und soll in dem seit den 80er-Jahren ausgewiesenen Kurgebiet das Wohnen und die Ansiedlung von „freien Berufen“, wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Marketingfachleute und Architekten zulassen. Zudem ist vorgesehen, in dem Geltungsbereich des Planwerks die Regelungen zu den Stellplätzen zu modifizieren.
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Zu dem Bebauungsplan Nr. 19.2.6 „Parkhöhe – Parkstraße“ (Änderung) findet am Dienstag, dem 30. Oktober 2018, um 19:00 Uhr, im Rathaus, Sitzungssaal 1, eine Informationsveranstaltung statt. Es werden Ziel und Zweck der Planung erläutert, und es besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen vorzubringen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 46 „Auf dem Hügel“ liegt südlich des Wegs „Überm Erdbach“. Geplant ist, in dem Areal ca. 30 Bauplätze für Ein- und Zweifamilienhäuser auszuweisen. Das im Baugebiet „Am Grünen Rain – Warteköppel“ bestehende Straßennetz wird in dem Neubaugebiet zusammengeführt. Zudem ist vorgesehen, die Straße „Überm Erdbach“ in den Geltungsbereich zu integrieren. Zu dem Bebauungsplan Nr. 46 „Auf dem Hügel“ findet ebenfalls am Dienstag, dem 30. Oktober 2018, eine Informationsveranstaltung statt. Diese startet um 20:00 Uhr, im Rathaus, Sitzungssaal 1 – auch hier werden werden Ziel und Zweck der Planung erläutert, und es besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen vorzubringen.