Wiesbaden(pm). Die Situation des Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrums (MIT) war heute das Thema einer Sondersitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Hessischen Landtages. Das Land Hessen ist nicht Mitgesellschafter der MIT GmbH, vielmehr handelt es sich um eine Einrichtung, die vom Universitätsklinikum Heidelberg zu 75,1 Prozent und von der Rhön-Klinikum AG zu 24,9 Prozent getragen wird. Insoweit liegt die Letztverantwortung für den Geschäftsbetrieb beim Mehrheitsgesellschafter Universitätsklinikum Heidelberg. Dazu erklärte der zuständige Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Ralf-Norbert Bartelt: „Die Sondersitzung zur Partikeltherapie hat sich leider als Theaterdonner erwiesen. Erkennbar hatte die Opposition keinerlei Interesse daran, konstruktive Lösungen zu diskutieren, sondern nur daran, in Wahlkampfzeiten die Befürchtungen von Beschäftigten der Anlage und der Bevölkerung vor Ort zu befeuern.
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Unser zentrales Ziel ist es, dass der Betrieb des Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrums fortgeführt und das Wohl der Patienten gewährleistet wird: Eine Patientenversorgung auf hohem Niveau, Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten und der Erhalt des hohen Standards bei Forschung und Lehre greifen aus unserer Sicht ineinander. Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung sofort die Initiative ergriffen und die verantwortlichen Akteure – Vertreter des Universitätsklinikums Heidelberg, der Rhön-Klinikum AG und der MIT GmbH – zusammengerufen hat, um mögliche Lösungen für die jetzige Situation zu erörtern. Klar muss sein: Das Land ist nicht Eigentümer der Partikeltherapie. Auch ist es nicht zutreffend, dass das Land dem Betreiber in irgendeiner Form Mittel zugesagt oder in Aussicht gestellt hat. Vielmehr erhält die Philipps-Universität Marburg für eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt 13 Millionen Euro. Davon sind fünf Millionen Euro für Forschung am Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum vorgesehen. Die Vergabe der Forschungsmittel am MIT erfolgt auf der Basis eines Kooperationsvertrags durch ein Gremium, das paritätisch aus Wissenschaftlern der Universitäten Marburg und Heidelberg besteht. An allen Entscheidungen ist damit der Hauptgesellschafter der MIT GmbH beteiligt. Die Antragsteller kommen aus den hessischen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Forschung außerhalb der Zeiten statt, in denen die Anlage für die Therapie genutzt wird, also vorwiegend nachts. Die Einnahmen orientieren sich also auch von der Forschungsauslastung abhängig und nicht nur von der Zahl der behandelten Patienten und deren Behandlungsdauer. Damit muss ein entsprechend vorsichtig agierender Geschäftsführer kalkulieren. Es war erwartbar, dass die Opposition diesen Vorgang zum Anlass nimmt, die Frage der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg aufzurufen. Die Privatisierung war und ist aus unserer Sicht eine Erfolgsgeschichte. Mehrere hundert Millionen Euro wurden in die Errichtung und Sanierung von Gebäuden sowie die Modernisierung der Innenausstattung an beiden Standorten investiert, darunter auch in die Errichtung einer neuartigen Partikeltherapieanlage. Die Privatisierung hat die Zukunft der Universitätsklinika an beiden Standorten langfristig gesichert. Als Ende 2012 die gesetzliche Möglichkeit hierzu eingeräumt wurde, haben rund 92 Prozent der Beschäftigten entschieden, nicht in den Landesdienst zurückkehren zu wollen. Wesentliche Fragen der gesetzlichen Standards der Krankenhausversorgung sowie der Krankenhausfinanzierung außerhalb der Investitionen sind jedoch Angelegenheiten des Bundes. Auch die Problematik der Arbeitsverdichtung betrifft das Gesundheitssystem insgesamt und ist keine spezifische Frage der Rechtsform oder des Trägers eines Klinikums. Im Bereich der Onkologie ist die mittelhessische Universitätsmedizin ein national und international anerkannter Standort für Forschung und Lehre. Die Partikeltherapie-Anlage ist davon ein wichtiger Bestandteil, den wir erhalten wollen, damit Mittelhessen weiterhin ein starker Gesundheitscluster bleibt.“