Kreis Paderborn(krpb). Der Sommer dreht so richtig auf, ein Ende der sonnigen und heißen Tage ist nicht in Sicht. Für die Flüsse und Bäche bedeutet das zusätzlicher Stress: Bereits jetzt führen sie nach der langen, nahezu niederschlagsfreien Zeit extrem wenig Wasser. Im Kreis Paderborn ist deshalb ab sofort die Entnahme von Oberflächenwasser mittels Pumpen untersagt. Verstöße gegen das Verbot werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Das Umweltamt des Kreises Paderborn appelliert gleichwohl an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger: Nur intakte Fließgewässer mit ihrer biologischen Vielfalt und ihrem Selbstreinigungsvermögen können Lebensadern für Menschen und Tiere sein.
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Wenn man Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen abpumpen möchte, braucht man dazu grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Beantragen kann man eine solche Erlaubnis beim Kreis Paderborn. In dieser Genehmigung wird neben der maximalen Wassermenge auch die im Gewässer verbleibende Niedrigwasserführung fixiert. Wer eine solche Genehmigung hat, darf ebenfalls kein Wasser entnehmen, wenn die in der behördlichen Erlaubnis festgelegten Pegelstände unterschritten werden. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus die Entnahme aus Oberflächengewässern zur landwirtschaftlichen Bewässerung generell untersagt. Gestattet ist lediglich der so genannte Gemeingebrauch, also die Wasserentnahme durch Schöpf- und Handgefäße. Auch Viehtränken dürfen per Hand mit Bach- bzw. Flusswasser befüllt werden.