Wetzlar(pm/nh). Der NABU Hessen bittet alle Gartenbesitzer, sich noch vier Wochen mit dem Hecken- und Strauchschnitt zu gedulden. Bis Ende Juli brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten und Parkanlagen. In guten Jahren bringen sie mehrmals Nachwuchs zur Welt. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. „Die Jungvögel von Amseln, Grünfinken, Grasmücken und Zaunkönigen sind flügge geworden. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert das Leben der fröhlichen Sängerschar“, erläutert der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. „Auch finden Beutegreifer die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden.“
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In den letzten Tagen hat der NABU Anrufe besorgter Bürger erhalten, die von teils radikalen Heckenschnitten berichten. „Es gibt immer wieder Schilderungen von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken“, so der Biologe Eppler. Es könne nicht angehen, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahlgeschoren würden. „Auf jeden Fall gehört vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu“, erklärt Eppler. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden. Gesetzlich muss jeder, der Hecken schneidet, darauf achten, Vögel und andere wildlebende Tiere nicht mutwillig zu beeinträchtigen und ihre Lebensstätten nicht zu zerstören. „In der Zeit von März bis Ende September darf nur der Jahreszuwachs von Hecken und Gebüschen entfernt werden. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten“, so Eppler. Die Artenschutz-Bestimmungen des Hessischen Naturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten.