Auschwitz-Prozess-Akten in UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommen

Feierliche Urkundenverleihung im Haus Gallus

Frankfurt(pm/nh). Wissenschaftsminister Boris Rhein(CDU) hat die Urkunde überreicht bekommen, die die Aufnahme der Unterlagen des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses in das UNESCO-Weltregister „Memory of the World“ bestätigt. Der Festakt fand an einem besonderen historischen Ort statt: Im Haus Gallus wurde ab April 1964 der im Römer begonnene Prozess fortgeführt. Wissenschaftsminister Boris Rhein: „Ich bin stolz und glücklich, dass die Aufnahme in das ,Memory of the World‘-Register nun abgeschlossen ist, und danke allen Beteiligten für diese großartige Arbeit. Jede Generation hat einen eigenen Zugang zum Holocaust. Wir brauchen daher eine Form lebendiger Aufarbeitung und Wachsamkeit. Mit Festakten wie diesem und der Förderung von Forschung und Vermittlung im Verbund mit den Archiven und Schulen möchten wir immer wieder neues Interesse und Empathie für dieses dunkle Kapitel der Menschheit wecken.“ Der von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer in Frankfurt initiierte 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess begann am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Römer und wurde später ins Haus Gallus verlegt. Er war das bis zu diesem Zeitpunkt größte Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und stellte eine Zäsur in der juristischen Aufarbeitung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen dar. Insgesamt 22 Personen wurden für ihre Verbrechen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz angeklagt, in dem die Nationalsozialisten zwischen 1940 und 1945 über eine Million Menschen ermordeten.

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Prof. Dr. Verena Metze-Mangold, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission: „Die Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses spiegeln den unvorstellbaren Schrecken des größten Konzentrations- und Vernichtungslagers des NS-Regimes wider. Sie erinnern uns daran, dass wir Unrecht nicht schweigend hinnehmen dürfen. Ausgerechnet in Deutschland haben Menschen jüdischen Glaubens heute wieder Angst vor antisemitischen Anfeindungen. Dem müssen wir entschieden entgegen treten.“ Die Prozessunterlagen zum 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess umfassen 456 Aktenbände und werden im Hessischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt. Sie spiegeln den gesamten Verfahrensgang wider. Eine Besonderheit der Verfahrensakte sind die 103 Tonbänder mit Mitschnitten der Aussagen von 319 Zeugen aus der Hauptverhandlung. Die Tonbänder sind als Quelle von einmaligem dokumentarischem Wert, da die Opfer des Holocaust aus vielen Staaten Europas und aus Übersee 20 Jahre nach Kriegsende zum ersten Mal wieder ihren Peinigern begegneten und die Zeugenaussagen die Öffentlichkeit schonungslos mit dem Grauen in Auschwitz konfrontierten. Mit der Nominierung der Unterlagen ist es dem Hessischen Landesarchiv als bisher erstem Landesarchiv gelungen, eine komplexe Überlieferung unterschiedlichen Trägermaterials als Weltdokumentenerbe zu platzieren. Mit der der mehrsprachigen Website www.auschwitz-trial-frankfurt.hessen.de hat es zudem für einen vorbildlichen weltweiten Zugang zu den digitalisierten Verfahrensakten und als Stream hörbaren Tonbändern des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses gesorgt.
Ein Mann, der auf diesen Aufnahmen zu hören ist, nahm auch als besonderer Gast an der feierlichen Urkundenverleihung teil: Gerhard Wiese war einer der vier Staatsanwälte, die die Anklageschrift im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess verfassten. Gemeinsam mit seinen Kollegen sorgte er entgegen großer Widerstände dafür, dass die Verbrechen von Auschwitz in der Öffentlichkeit bekannt wurden und nun für immer in den Geschichtsbüchern festgeschrieben sind. „Der heutige Festakt mahnt uns, wachsam zu sein: Wir dürfen nicht zulassen, dass jemals wieder geschwiegen wird über das Leiden, das die Nationalsozialisten dem jüdischen Volk angetan haben, aber auch nicht über das Unrecht, das anderen Menschen in der heutigen Zeit widerfährt. Die Dokumente des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses müssen uns immer wieder daran erinnern, was passieren kann, wenn Unrecht schweigend hingenommen wird. Die Eintragung in das Weltdokumentenerbe-Register gibt uns den Auftrag, jetzt und in Zukunft Hass und Ausgrenzung entschieden entgegenzutreten“, so Wissenschaftsminister Boris Rhein abschließend. UNESCO-Weltregister „Memory of the World“ Das UNESCO-Weltregister „Memory of the World“ umfasste als weltweites digitales Netzwerk bisher 427 Zeugnisse aus aller Welt, darunter auch 24 aus Deutschland. Einige davon haben Hessenbezug, unter anderem der Film „Metropolis“ und die Grimm’schen „Handexemplare der Kinder- und Hausmärchen“. Ziel des Programms ist, dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen zu sichern und den Menschen zugänglich zu machen.

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