Die SPD-Kreistagsfraktion fordert Hessen soll sich zum Schutz des Niederdeutschen und Plattdeutschen verpflichten

Korbach(pm/nh). „Die plattdeutsche Sprache war einst als Sprache der Hanse eine Weltsprache. Nach dem Zusammenbruch der Hanse wurde das Niederdeutsche zunächst als Schriftsprache und im Laufe der Zeit auch als gesprochene Sprache vom Hochdeutschen verdrängt. Nachdem es dann lange Zeit sogar als minderwertig galt, hat inzwischen die Erkenntnis zugenommen, dass Plattdeutsch zur regionalen Kultur Norddeutschlands und Nordhessens gehört“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling. „Plattdeutsch gilt als Sprache, in der man etwas deutlich, verständlich und frei heraus sagen kann. Die plattdeutsche Sprache verdient Schutz“ ergänzte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katharina Kappelhoff. Diesem Schutz dient die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 1992. Diese Charta definiert den Begriff „Minderheitensprache“ als von einer Minderheit in einem Staatsgebiet gebrauchte Sprache, die sich von der Amtssprache unterscheidet und weder ein Dialekt noch die Sprache von Zuwanderern ist. Die Charta unterscheidet nicht zwischen Minderheiten- und Regionalsprachen, wissenschaftlich werden die ersteren oft jedoch ethnisch bestimmt, letztere über die regionale Verbreitung. Oftmals überschneiden sich beide Kriterien aber. In Deutschland fallen Nordfriesisch, Saterfriesisch, Dänisch, Ober- und Niedersorbisch sowie Romani unter die Definition einer Minderheitensprache. Regionalsprache ist beispielsweise Plattdeutsch, das seit 1994 zusätzlich als Minderheitensprache anerkannt ist. Diese Charta schützt die Sprachen in ihren Teilen II und III unterschiedlich stark, wurde durch die Bundesregierung 1998 ratifiziert und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Durch Hinterlegung beim Europarat verpflichtete sich Deutschland, fünf Minderheitensprachen und eine Regionalsprache zu schützen, wobei sich die Maßnahmen auf die Bundesländer beschränken, in denen die Sprache verbreitet ist, nämlich: die Minderheitensprachen Dänisch in den drei Varianten Reichsdänisch, Sydslesvigdansk und Sønderjysk in Schleswig-Holstein, Sorbisch (Obersorbisch in Sachsen, Niedersorbisch in Brandenburg), Nordfriesisch in Schleswig-Holstein, Saterfriesisch in Niedersachsen und Romanes (geschützt nach Teil 2 seit 1998, erst später Hinzufügung nach Teil 3 in Hessen).

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Die Regionalsprache Niederdeutsch ist geschützt in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach Teil 3 der Charta, in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt nach Teil 2, in Hessen aber nicht.  „Nach der aktuellen Broschüre „Nationale Minderheiten, Minderheiten- und Regionalsprachen in Deutschland“ des Bundesinnenministeriums soll die Sprachgrenze etwa von Marsberg her kommend zunächst entlang der B7 an Hessen vorbei in nord-östlicher Richtung verlaufen“ kritisiert Andreas Schaake aus Edertal und fährt fort: „Die Sprachgrenze verläuft aber nicht entlang der Grenze zwischen Hessen und Nordrhein-Westfalen, sondern quer durch Waldeck-Frankenberg von bei Neukirchen im Westen bis zwischen Freienhagen und Netze im Osten. Von dort verläuft sie dann allmählich nach Norden ansteigend über Hannoversch-Münden südlich von Berlin bis zur polnischen Grenze.“ „Wir nehmen an, dass, wenn man von dieser Karte ausgeht, in den für Minderheiten zuständigen Ministerien in Wiesbaden und Berlin niemand weiß, dass auch in Hessen Niederdeutsch gesprochen wird“, befürchtet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christel Keim. Ziel der Charta ist es, dass Regional- oder Minderheitensprachen als ein einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes Europas anerkannt werden. Sie setzt sich dafür ein, dass die Zusammengehörigkeit von regionalen Sprachminderheiten nicht durch politische Grenzen behindert wird. Durch das verbindende Element der Charta soll die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Anhängern einer Sprachgruppe gestärkt werden. Die Regional- und Minderheitensprachen sollen vor dem Aussterben geschützt und ihr Gebrauch im Bereich des Rechts, der Schulen, des öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der Medien ausgeweitet werden. Dazu gehören der fremdsprachliche Unterricht und das Studium der jeweiligen Sprache, auch und vor allem für ihre dachsprachlichen Mitbürger. Die Charta setzt explizit auf die Verbindung verschiedener Bevölkerungsteile, nicht auf eine Abschottung voneinander.  „Diesen Schutz benötigt das Niederdeutsche auch und gerade in Nordhessen, weswegen das Land Hessen der Charta im Interesse der Minderheit der Niederdeutschsprecher in unserem Landkreis und im übrigen Nordhessen auch für Niederdeutsch beitreten muss,“ fordert der Fraktionsvorsitzende Kalhöfer-Köchling und kündigt für eine der nächsten Kreistagssitzungen einen Antrag mit einer entsprechenden Resolution an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Benrather_Linie 

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