Wartungs- und Pflegearbeiten des Wasser- und Schifffahrtsamt erhitzen die Gemüter

Edersee(od). Für die einen ist der Edersee nur mit Vollstau attraktiv, für die anderen ist der See in jedem Zustand und zu jeder Jahreszeit attraktiv: für die Fotografen der Facebookgruppe Edersee-Lichtblicke. Die ambitionierten Fotografinnen und Fotografen dieser Gruppe finden immer Motive, die die Schönheiten rund um den beliebten nordhessischen Stausee zeigen: Wettersituationen, die reichhaltige Fauna am See, das Anglerboot im Morgennebel oder das mit Abstand beliebteste Fotomotiv aus der Pflanzenwelt, der „Taucherbaum“ am Bärenbachtal. Aber auch skurrile, durch die Elemente geformte Bäume, die direkt am Uferbereich oder im Wasser stehen gehören zu den Motiven. Mit fallendem Wasserstand werden auch Relikte aus der Vergangenheit des Sees sichtbar, neben den Dorfstellen der versunkenen Dörfer auch alte Baumstubben, die zum Teil schon Jahrzehnte im Uferbereich oder an den Dorfstellen liegen.

Bereits im November/Dezember 2017 hat nun das Wasser- und Schifffahrtsamt(WSA) Hann. Münden, in dessen Zuständigkeit der Edersee als Bundeswasserstraße fällt, Wartungs- und Pflegearbeiten im Bereich der Dorfstelle Berich an der Ufer-Stützmauer vorgenommen und dabei neben einer Weide auch alte Baumstümpfe entfernt. Das sorgte bei Patrick Böttcher von der Fotografengruppe Edersee-Lichtblicke für Empörung. Böttcher vermutete einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz und richtete entsprechende Anfragen an das WSA, und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Auch gegenüber EDR äußerste sich Michael Rabbe zuständiger Sachbereichsleiter für Bau, Betrieb und Unterhaltung beim WSA. In einer Pressemitteilung heißt es: Im Rahmen der Bauwerksinspektion wurde festgestellt, dass im Mauerfußbereich z.T. größere Bäume mit starker Wurzelbildung eine Gefahr für den Bestand der Ufermauer darstellen. Die Ufermauer schützt das Ufer und damit die oberhalb befindliche Randstraße vor Wellenschlag. Durch größere Schäden an der Ufermauer ist daher auch die Sicherheit der Randstraße gefährdet, da durch Wellenschlag (Schifffahrt oder Sturm) das Ufer abbrechen und die Randstraße unterspült werden kann. Daher sind alle Bäume, deren Wurzel die Ufermauern beschädigen, von den Ufermauern bzw. Fußsicherungen zu entfernen. Diese Unterhaltungsmaßnahmen werden schon seit Bestehen der Edertalsperre laufend durchgeführt. Die alten Baumstümpfe, die entgegen den scheinbar alten Fotos nur noch teilweise vorhanden waren, mussten aus zwei Gründen entfernt werden:

1. Um die Unterhaltung der o. g. Ufermauer sachgerecht durchführen zu können, muss die Ufermauer mit Wasserfahrzeugen angefahren werden können, da aufgrund der direkt anschließenden Randstraße ein Arbeiten von oben nicht möglich ist.

2. Wie auf den Fotos teilweise zu erkennen ist, schlagen die alten Weiden wieder aus. Stark ausladende Äste können somit dafür sorgen, dass der Baum mit seinen nur noch rudimentär vorhandenen Wurzeln nicht mehr standsicher ist.

Daher wurde entschieden das diese Wurzeln entfernt werden müssen. Gem. §7(1) und 8 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sind die Unterhaltung der Bundeswasserstraße und der Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen Hoheitsaufgaben des Bundes. Die Edertalsperre ist Zubehör der Bundeswasserstraße Weser. Die Wurzeln liegen zusammen mit dem übrigen Gehölzschnitt auf dem Lagerplatz des Außenbezirks Edertal. Dort wird das Material einer Weiterverwertung in Form von Hackschnitzeln zugeführt. Telefonisch ergänzte Michael Rabbe: „ Gerne können auch Tischler oder Künstler diese Wurzeln verwerten.“

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg sieht keinen Verstoß gegen naturschutzrechtliche Belange: Das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Hann. Münden hat als Bundesbehörde bei all seinen Tätigkeiten lediglich das Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde herzustellen. Ein Genehmigungsverfahren sieht das Bundesnaturschutzgesetz nicht vor. Von Unterhaltungsmaßnahmen wird die untere Naturschutzbehörde unterrichtet. Diese Unterhaltungsmaßnahmen stellen in der Regel keinen Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetz (§ 14) dar. Im vorliegenden Fall war die untere Naturschutzbehörde mit E-Mails vom 16. und 25. Oktober 2017 über Unterhaltungsmaßnahmen unterrichtet worden. Es wurde seitens des WSA dargelegt, dass in dem betreffenden Bereich Austriebe im Gewässerbett und am Mauerfuß zurückgeschnitten werden sollen. Es war nicht erkennbar, dass es sich um eine Baumbeseitigung handelt. Eine Veranlassung, weitergehende Prüfungen zu einem geplanten Eingriff in Natur und Landschaft vorzunehmen, bestand daher von Seiten der Naturschutzbehörde nicht.Bei den gerodeten Bäumen hat es sich nicht um geschützte Bäume gehandelt.

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Alle Fotos: ©Patrick Böttcher/Edersee-Lichtblicke

Patrick Böttcher von Edersee-Lichtblicke widerspricht den Darstellungen des WSA: Einmal seien die Fotos aktuell von November und Dezember 2017. Böttcher weiter: zum Zeitpunkt der Rodung war der Wasserstand im Edersee auf einem Niveau, was ein direktes Befahren dieser Stelle zur Randstraßenbefestigung gar nicht möglich machte.Der Wasserstand war zu niedrig. Das Wartungsboot des WSA auf dem Edersee verfügt über einen Stahlrumpf und einen Pontonausleger sowie einen Greifkran. Der Schilderung des WSA zufolge standen die Wurzeln einer sachgerechten Instandsetzung im Wege. Dieser Darstellung wird widersprochen. Die Wurzeln der wieder ausschlagenden Weiden waren nicht, wie im dargestellten Maße rudimentär/geringfügig. Ebenso wenig hätten die kleinen ausgeschlagenen Äste ein entwurzeln herbeiführen können. Diese Darstellung aus unserer Sicht fachlich und sachlich höchst fragwürdig. Anhand der aktuellen Fotos ist zu erkennen, dass die Wurzeln weder ansatzweise zu einer Beschädigung der Uferbefestigung der Randstraße beigetragen hätten noch das schwere ausladende Äste ein Entwurzeln überhaupt herbeiführen hätten können. In der Darstellung durch das Wasserschifffahrtsamt werden Fakten anhand einer Gefährung nicht sachgerecht ausgelegt. Das Wasserschifffahrtsamt schreibt selbst, dass die Wurzeln angeblich nur rudimentär also geringfügig vorhanden seien, andererseits wird behauptet die Wurzeln und die Weide standen im Weg, um Bäume zu fällen, die der Uferbefestigung schaden hätten zufügen können, und diese Bäume wären nicht erreichbar gewesen, wenn man die Wurzeln und die kleine Weide nicht entfernt hätte. Der Abstand der Weide zur Uferbefestigung betrug 6 Meter. Der Abstand der anderen alten Wurzel/Baumstumpf 3 Meter. Diese Bucht ist Taucherzone, es ist also keinem Boot gestattet in diese Bucht zu fahren, also keine Gefahr für Sportboote oder die Fahrgastschifffahrt! Bilder aus dem Jahr 2008 und Frühjahr 2009 belegen die Ungefährlichkeit der Bäume und Wurzeln im Zuge von Uferbefestigungsmaßnahmen Edersee-Lichtblicke zweifelt nicht an der Gesetzeslage, sondern wir bezweifeln eine sachliche Prüfung der Notwendigkeit der Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes.Edersee-Lichtblicke bezweifelt wie in den vorherigen Angaben, die im Rahmen des Gesetzes getroffenen Entscheidungen auf einer teilweise unsachlichen Beurteilung bzw. gar keiner tiefgehenden Beurteilung/Prüfung der Baumbestände. Hier wäre eine Liste der vom Wasserschifffahrtsamt im Oktober bei der unteren Naturschutzbehörde eingereichten 22 Uferflächen hilfreich und die Frage ob es eine sachliche Prüfung durch die untere Natuschutzbehörde des Landkreises Waldeck Frankenberg gab. Edersee-Lichtblicke hat auf den Lagerplätzen unterhalb der Sperrmauer und ebenso wenig auf dem Lagerplatz Richtung Seemannsheim /zwischen Rehbach und Wildpark Edersee die entfernten Wurzeln seit Dez. 2017 finden können. Anderen Baumschnitt hingegen schon.

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