Anträge für Sonderprogramm bis 31. März möglich
Kassel/Korbach(pm/nh). Die Agentur für Arbeit Kassel ruft Hauptschüler der neunten Klassen auf, sich möglichst schnell bei der Agentur oder dem Jobcenter ausbildungssuchend zu melden. Hintergrund des Aufrufs ist ein Sonderprogramm des Landes Hessen für 2018, das die Ausbildungschancen von Hauptschülern verbessern soll. Aus dem Programm „Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler“ können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen. Voraussetzung ist, dass das Ausbildungsverhältnis im gleichen Kalenderjahr beginnt. Zudem muss der Jugendliche bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters ausbildungsstellensuchend und zu Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein. Die Antragstellung durch das Unternehmen muss bis spätestens 31. März 2018 beim Regierungspräsidium Kassel erfolgen. Ausgenommen von der Förderung sind Dienststellen des Landes Hessen sowie des Bundes. Leistungen werden auch nicht erbracht, wenn zwischen dem Auszubildenden und dem Firmeninhaber/Gesellschafter ein enges Verwandtschaftsverhältnis bestehe. Da die Zahl der Förderfälle begrenzt ist, wird nach der Reihenfolge des Antragseingangs im Regierungspräsidium entschieden. Betriebe und Hauptschüler sollten daher schnell handeln. Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung. Zuschläge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen bleiben unberücksichtigt. Jugendliche, die sich bei der Berufsberatung melden wollen, können unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 45555 00 Kontakt aufnehmen. Arbeitgeber erreichen ihren Berater unter der 0800 45555 20.