Brandschutz bei großen landwirtschaftlichen Gebäuden: Kreis und Landwirtschaft tauschen sich aus

Korbach(nh). Bei Stallanlagen und landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden spielt der Brandschutz beim Bau eine entscheidende Rolle. Insbesondere dann, wenn diese Sonderbauten im Außenbereich, also nicht im Bereich der innerörtlichen Bebauung, errichtet werden. Eine uneinheitliche Auslegung der Hessischen Bauordnung in den hessischen Landkreisen sorgt dabei regelmäßig für Irritationen bei den landwirtschaftlichen Bauherren. In einem gemeinsamen Gespräch tauschten sich der Landkreis und Landwirtschafts-Vertreter über diese Problematik aus. Das Problem: Großtierstallungen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind in den vergangenen Jahren flächenmäßig immer größer geworden; Tendenz steigend. Damit zählen die meisten von ihnen zu den so genannten Sonderbauten. Für Gebäude dieser Art gelten umfangreiche brandschutztechnische Anforderungen. Dabei geht es unter anderem um mögliche Brandlasten, eine ausreichende Löschwasserversorgung oder entsprechende Tragkonstruktionen der Gebäude. Ziel ist es, die Gebäude und das landwirtschaftliche Nutzvieh bestmöglich vor einem Brand zu schützen und diesen im Ernstfall bestmöglich bekämpfen zu können. Plant ein Landwirt ein Bauvorhaben, werden diese Anforderungen bei der Genehmigung des Antrags durch die Untere Bauaufsicht beim Fachdienst Bauen des Landkreises Waldeck-Frankenberg entsprechend geprüft. „Dabei richten wir uns nach den gesetzlichen Vorgaben der Hessischen Bauordnung“, erläutert die Leiterin des Fachdienstes Bauen beim Landkreis Waldeck-Frankenberg Susanne Paulus. „Diese ist jedoch für die Sonderbauten, unter die viele der landwirtschaftlichen Bauvorhaben fallen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes zu allgemein gehalten.“ So gebe es zwischen den Genehmigungsbehörden in den hessischen Landkreisen einen gewissen Auslegungsspielraum, den die Bauaufsichten unterschiedlich bewerten. „Dies sorgt bei den Landwirten für Irritationen“, sagt der Vorsitzende des Hessischen Bauernverbandes Karsten Schmal. „Viele Bauherren wundern sich, warum ähnliche Vorhaben in verschiedenen Landkreisen unterschiedlich bewertet werden.“ Das erschwere viele landwirtschaftliche Bauvorhaben in erheblichem Maße. „Dringend notwendig ist eine einheitliche und hessenweite Handlungsempfehlung auf Landesebene“, fordert er. Dies sieht auch der Erste Kreisbeigeordnete und Baudezernent des Landkreises Waldeck-Frankenberg Karl-Friedrich Frese so: „Für viele landwirtschaftliche Bauherren stellt diese Problematik eine Problemstellung dar, die ihr Bauvorhaben im schlechtesten Falle erheblich erschwert. Eine hessenweite Angleichung in der bauordungsrechtlichen Beurteilung und Genehmigung dieser Bauten sei zwingend notwendig. „Hier ist das Land gefragt“, so Frese weiter. „Wir werden uns daher für eine entsprechende Handlungsempfehlung des Ministeriums einsetzen“. Denn auch der Landkreis habe Interesse daran, dass landwirtschaftliche Bauvorhaben in Waldeck-Frankenberg realisiert werden. „Dabei möchten wir unsere heimischen Landwirte bestmöglich unterstützen.“ Daher ist es wichtig, den gemeinsamen Dialog zu suchen und praktikable Lösungen zu finden, sowie auf überbordende Anforderungen zu verzichten.

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