Schadstoffmobil wieder im Landkreis unterwegs

Waldeck-Frankenberg(nh). In der Zeit vom 5. bis einschließlich 28. September sind wieder speziell gekennzeich­nete Sammelfahrzeuge unterwegs, um Sonderabfälle entgegenzunehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird somit auf bequeme Weise ermöglicht, diese Abfälle einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Tourenplan

Angenommen werden umweltgefährdende Abfälle. Die maximale Annahmemenge ist auf 100 kg pro Sammlung je Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Litern, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter. Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein und werden mit entsorgt. Altöle werden nicht an­genommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen ent­gegengenommen. Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolu­men von max. 10 ltr. abgegeben werden. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte (wie z.B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bü­gelma­schinen, Rasenmäher, Computer u.ä) sind grundsätz­lich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kos­tenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises abgegeben werden bzw. über die Städte und Gemeinden entsorgt werden. Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgege­ben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungs­anlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeu­ger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen. Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben. Keinesfalls dür­fen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen rei­bungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird ge­beten, sich nicht mit dem eigenen Kraft­fahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungs­bereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von 7,00 €/kg erhoben. Durch die Verwendung schadstofffreier Produkte leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter Tel. 06451/ 743-746 oder im Internet unter www.abfallw-wa-fkb.de 

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