Nach „Wunderheilung“ Schranke umgerannt

Marburg(ots). Manchmal gibt es einen Zusammenhang zwischen Festnahmen im Lahntal und einem Schrankendefekt an der Einfahrt zur Polizeidirektion. Die Fahnder der Kripo Marburg griffen am Dienstag in Sarnau gleich zwei Mal zu und verhafteten mit Haftbefehl gesuchte Männer. Der eine, ein 18-jähriger wohnsitzloser Deutscher, steht unter dem Verdacht an mehreren Einbrüchen beteiligt gewesen zu sein und mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen gehandelt und sogar mehrere Hanfplantagen betrieben zu haben. Der junge Mann, der bei der Festnahme im Übrigen erneut im Besitz von Marihuana war, befindet sich nach der richterlichen Vorführung bereits in einer Justizvollzugsanstalt. So weit so gut und nichts Außergewöhnliches, aber es gab ja noch eine weitere Festnahme. Gegen den polizeibekannten 39-jährigen Algerier bestand ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts Gießen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da er den Haftbefehl mangels des dafür notwendigen Bargeldes erstmal nicht abwenden konnte, musste er mit. Kurz vor dem Transport in die Justizvollzugsanstalt, zahlten Landsleute für ihn die Geldstrafe. Wohl hocherfreut über die abgewandte Haft entwickelte der Mann dann einen Bewegungsdrang, den man ihm gar nicht zugetraut hätte, zumal er bei der Einlieferung über Schmerzen am Fuß klagte und kaum die Treppe hochkam. Die Kripo hatte sogar bereits einen Arzt zur Feststellung der Haftfähigkeit gerufen. Die Rettung in letzter Sekunde wirkte dann allerdings Wunder. Der Mann konnte nicht schnell genug wegkommen. Er rannte (!) volle Pulle auf die Schranke an der Einfahrt zu. Ob er vorhatte, die Schranke einfach umzurennen oder ob er einfach des Hürdenlaufs nicht mächtig ist oder ob die Verletzung seines Fußes doch schwerwiegender war, lässt sich nicht sicher sagen. Fakt allerdings ist seine Bruchlandung und der daraus entstandenen Schaden an der Schranke. (siehe Bild!) Der Mann muss sich demnächst erneut verantworten, einmal wegen der Sachbeschädigung an der Schranke und dann noch, weil er bei seiner Festnahme im Besitz weiterer Betäubungsmittel und eines durch Diebstahl in einer Gaststätte abhandengekommenen Handys war. Es bleibt abzuwarten, wie lange er sich seiner unverhofften Freiheit erfreuen darf.

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