Waldeck-Frankenberg – Polizei warnt vor Nutzung von Hoverboards und Monowheels

Nutzer im öffentlichen Verkehrsraum machen sich strafbar

Korbach (ots). Immer öfter sieht man sie im Straßenverkehr. Auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen, Radwegen aber auch auf Straßen sind junge Menschen frei stehend auf elektrisch betriebenen Rädern unterwegs. Unter dem sperrigen Oberbegriff „selbststabilisierende Fahrzeuge“ fasst die Polizei die trendigen Geräte zusammen, die unter dem Namen „Hoverboard“, „Monowheel“, „City-Wheel“ oder „Hyperboard“ in vielen Variationen im Handel erhältlich sind. E-Boards und elektrische Einräder sind dort frei verkäuflich und unterliegen beim Erwerb keiner besonderen Voraussetzung. Der Betrieb dieser Freizeitgeräte im öffentlichen Straßenverkehr ist jedoch mehr als problematisch. Je nach Gerät und Bauart kann die Fahrt auf einem solchen Fahrzeug strafrechtliche Konsequenzen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen die Versicherungs- und Steuerpflicht nach sich ziehen. In der Regel liegt die Höchstgeschwindigkeit von „Hoverboard“, „Monowheel“ und Co. bei über 6 km/h. Sie gelten damit als „Kraftfahrzeuge“ und werden zulassungspflichtig. Da eine solche Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr, beispielsweise auf Grund unzureichender Bremsen und Beleuchtungseinrichtungen nicht möglich ist, dürfen die Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Zum öffentlichen Straßenverkehr gehören übrigens auch Gehwege, Radwege oder Parkplätze, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind. Für das Führen eines Kraftfahrzeuges ist außerdem ein Führerschein erforderlich, nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung ein Autoführerschein der Klasse B. Wer den nicht hat und im öffentlichen Verkehrsraum auf einem E-Board oder -Einrad unterwegs ist, der fährt ohne Fahrerlaubnis und macht sich strafbar! Aus der Einstufung als „Kraftfahrzeug“ ergibt sich außerdem zwangsläufig auch eine Versicherungspflicht für den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum sowie eine Steuerpflicht. Da die Fahrzeuge jedoch wie beschrieben nicht zulassungsfähig sind, werden sie derzeit auch von keiner Versicherung versichert. Im Falle eines Unfalls haften dann der Fahrer oder die Fahrerin oder deren Erziehungsberechtigte mit ihrem Vermögen. Zusammenfassend appelliert die Polizei an alle Fahrerinnen und Fahrer von E-Boards und elektrischen Einrädern: Betreiben sie die Geräte nicht im öffentlichen Verkehrsraum! Sie sind keine Spielzeuge und genießen keine rechtlichen Privilegien. Auch Eltern sollten dies beherzigen, denn nicht selten haben Kinder und Jugendliche den Wunsch nach diesen modernen und trendigen Fahrzeugen. Ergänzungen:  Nachdem diese Fahrzeuge in dieser Woche auch in einem großen Discounter angeboten werden, sind diese Fahrzeuge vermehrt auch in Waldeck-Frankenberg anzutreffen.  Auch Erziehungsberechtigte können  sich strafbar machen, wenn sie den Gebrauch der Geräte zulassen. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen auch Fußgängerzonen, Parkanlagen und verkehrsberuhigte Bereiche. Aber auch Parkplätze vor Einkaufszentren, Tankstellen, etc. zählen dazu, wenn diese für die  Allgemeinheit geöffnet sind.

Mögliche Strafvorschriften:  Fahren ohne Fahrerlaubnis,  Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz,  Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und Abgabenordnung,  Ordnungswidrigkeit aufgrund fehlender Zulassung
Übrigens: Die Polizei kann bei der Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen verkehrsraum kein Auge zudrücken. Bei Straftaten besteht das Legalitätsprinzip. Die Beamten müssen also Anzeige erstatten. Bewahren Sie sich und ihre Kinder davor.

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