Waldeck-Frankenberg(nh). In der Zeit vom 25. April bis 19. Mai sind wieder Sammelfahrzeuge für Sonderabfälle im Landkreis unterwegs. Das teilt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg mit. Bürger können umweltgefährdende Abfälle so bequem einer fachgerechten Entsorgung zuführen. Die maximale Annahmemenge ist auf 100 Kilogramm pro Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 Kilogramm und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal zehn Kilogramm bzw. zehn Litern; bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei einem Kilogramm bzw. einem Liter. Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein und werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen entgegengenommen. Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von maximal zehn Stück abgegeben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden.
Tourenplan der Sammelfahrzeuge
Gewerbliche Abfallerzeuger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen. Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von maximal zehn Litern abgegeben werden. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte (wie z.B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher, Computer und ähnliches) sind grundsätzlich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises abgegeben werden bzw. über die Städte und Gemeinden entsorgt werden. Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben. Keinesfalls dürfen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden Bürger gebeten, sich nicht mit dem eigenen Fahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungsbereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von sieben Euro pro Kilogramm erhoben. Den Tourenplan gibt es online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de . Weitere Auskünfte gibt es bei der Abfallberatung des Landkreises unter Tel. (06451) 743-746 oder im Internet unter www.abfallw-wa-fkb.de