Wiesbaden(nh). In zweiter Lesung wurde das Gesetz zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten im Hessischen Landtag debattiert. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer sagte, diesbezüglich im Plenum: „Im Psychisch-Kranken-Gesetz muss oberstes Ziel sein, die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung und Behandlung verbindlich sicherzustellen sowie die Rechtsstellung psychisch kranker oder behinderter Personen zu stärken und ihnen ihre psychische und physische Integrität zu gewähren. Wir benötigen gerade in Zeiten der erhebliche Zunahme psychischer Erkrankungen zeitgemäße Rahmenvorgaben für eine moderne Prävention, Früherkennung, für die Organisation geeigneter Versorgungsstrukturen, die Vermittlung geeigneter Hilfen sowie der Unterstützung in Fragen jenseits der medizinischen Therapie, Rehabilitation und Begleitung chronisch Erkrankter durch das Land zu schaffen, um dem Leiden der Betroffenen so wirksam wie möglich zu begegnen.“
Das Gesetz bringt insgesamt eine rechtliche Stärkung und versucht Hilfen und Schutzmaßnahmen gesetzlich zu regeln. Sommer forderte jedoch, wie auch die Anzuhörenden, Nachbesserung, um die Mängel am Gesetzentwurf der Landesregierung auszugleichen: „Ob wohnortnahes Angebot, ein Krisendienst, Vermeidung der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie, Regelungen zur fürsorglichen Zurückhaltung oder zu Zwangsmaßnahmen, hier wurde durch die Anzuhörend dringend Änderungsbedarf angemeldet. Leider geht die schwarz-grüne Koalition auf diese vorgebracht konstruktive Kritik nicht ein“, so die SPD-Abgeordnete „Der größte Mangel des Gesetzes liegt darin, dass Regelungen für eine verbesserte Prävention in den Regionen im Gesetzentwurf fehlen. Der weitaus überwiegende Teil der Anzuhörenden sieht wie wir den Bedarf nach einem dauerhaften Krisendienst in den einzelnen hessischen Regionen. Diesen Krisendienst brauchen wir rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche. Damit ließen sich viele stationäre Aufnahmen verhindern und vor allem wäre den betroffenen Menschen besser geholfen“, so Dr. Sommer. Hessen darf in diesem Bereich nicht weiter hinter den Regelungen in anderen Bundesländern zurückbleiben. „Unser Änderungsantrag greift pragmatische Änderungsvorschläge aus der Anhörung auf. Es geht uns um optimale und pragmatische Behandlungsformen für den Patienten und darum, dass ein Hilfesystem geschaffen wird mit einer sogenannten MUSS-Vorschrift zu verbindlichen wohnortnahen Angeboten, die dem Patienten ein Leben außerhalb von psychiatrischen Einrichtungen ermöglicht, einen Klinikaufenthalt vermeidet beziehungsweise verkürzt, das aber auch Angehörige, insbesondere Kinder von Eltern mit psychischen Erkrankungen unterstützt“, ergänzte die SPD-Abgeordnete. Die Gesundheitspolitikerin beantragte eine dritte Lesung, da es noch genügend Diskussions- und Überarbeitungsbedarf gibt, in der Hoffnung, dass gemeinsam für weitere Verbesserungen zum Wohle der Patientinnen und Patienten in den Gesetzesentwurf gesorgt wird.