Hessenweites Schülerticket startet im August – Auch Aufsichtsrat des NVV stimmt Einführung zu

 edrnews

 Kassel(nh). Nachdem bereits die Aussichtsräte der Verkehrsverbünde Rhein-Main (RMV) und Rhein-Neckar (VRN) der Einführung des hessenweiten Schülerticket zugestimmt haben, hat dies der Aufsichtsrat des Nordhessischen Verkehrsverbundes in seiner heutigen Sitzung ebenfalls getan. Damit steht dem Start des neuen Schülerticket Hessen nichts mehr im Weg und es kann ab 1. Juni bestellt werden. Im Nordhessischen Verkehrsverbund löst das Schülerticket Hessen für 365 Euro im Jahr zukünftig sämtliche Jahreskarten für Auszubildende und Schüler ab, die je nach Preisstufe bisher zwischen 435 (345) Euro und 1970 Euro kosten. Damit reduziert sich bei den meisten der Preis und gleichzeitig erweitert sich das Mobilitätsangebot für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende auf ganz Hessen. Genutzt werden kann es in allen Verkehrsmitteln der Verbünde, egal ob Zug, RegioTram, S-Bahn, Tram oder Bus, rund um die Uhr und jeden Tag. Für Wolfgang Rausch, den Geschäftsführer des Nordhessischen Verkehrsverbundes, bietet das neue Angebot weitere Chancen, Kunden für den öffentlichen Nahverkehr zu gewinnen:“ Rund 50 Prozent der Schüler nutzen nur gelegentlich den ÖPNV. Wir hoffen deshalb auf zusätzliche Fahrgäste. Selbst bei älteren Schülerinnen und Schülern mit Führerschein lohnt sich die preiswerte Alternative“. Auch Aufsichtsratsvorsitzender Landrat Uwe Schmidt sieht das hessenweite Schülerticket positiv: „Das ist eine erhebliche Verbesserung für Schüler und Eltern. Wichtig ist die Zusage des Landes zur vereinbarten Kostenaufteilung, und dass die Verbünde finanziell nicht zusätzlich belastet werden.“. „Im letzten Sommer war es noch ein Traum von mir. Jetzt wird er wahr. Ein hessenweites Schülerticket – eine Flatrate für Bus und Bahn. Für 1 Euro am Tag. So etwas gibt es bislang nirgends“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Das Angebot ist einfach und günstig zugleich. Ich bin mir sehr sicher, dass das Schülerticket ein echter Renner wird. Und klar ist auch: Wer so ein Ticket erstmal in der Tasche hat, wird es dann auch regelmäßig nutzen.“ Al-Wazir nannte das Schülerticket auch einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit. „Wenn durch das Schülerticket die eine oder andere Fahrt des Elterntaxis morgens zur Schule ersetzt würde, hätten alle etwas davon. Bleiben die Schüler dann dauerhaft bei Bussen und Bahnen, würde mich das freuen.“ Der Minister bedankte sich beim NVV und dem Aufsichtsrat für deren Einsatz für das landesweite Schülerticket. Da das Ticket für die allermeisten Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden neben dem deutlich größeren Geltungsbereich auch eine Preissenkung mit sich bringt, bedeutet dies auf der anderen Seite bei den Verkehrsverbünden Mindereinnahmen gegenüber den bisherigen Jahreskarten. Um die Mindereinnahmen bei den Verbünden auszugleichen, stellt das Land den Verbünden während des geplanten dreijährigen Probebetriebs 20 Mio. Euro pro Schuljahr zur Verfügung. Starten wird das neue Angebot ab August. Eine entsprechende Internetseite unter schuelerticket.hessen.de informiert ab morgen über alle Details, die für Eltern und Schüler wichtig sind.

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Preisbeispiele für besonders häufig genutzte Verbindungen:

Baunatal – Kassel (Preisstufe KasselPlus)

Ahnatal – Kassel (Preisstufe KasselPlus)

Calden – Kassel (Preisstufe KasselPlus)

Fuldabrück – Kassel (Preisstufe KasselPlus)

Jahreskarte Schüler/Auszubildende alt 535 €, neu 365 €

Eschwege – Bad Sooden-Allendorf (Preisstufe 3)

Immenhausen – Kassel (Preisstufe 3)

Jahreskarte Schüler/Auszubildende alt 775 €, neu 365 €

Rotenburg/F. – Bad Hersfeld (Preisstufe 4)

Borken -Schwalmstadt (Preisstufe 4)

Korbach – Bad Arolsen (Preisstufe 4)

Jahreskarte Schüler/Auszubildende alt 895 €, neu 365 €

Hofgeismar- Kassel (Preisstufe 5)

Melsungen – Kassel (Preisstufe 5)

Hann.Münden – Kassel (Preisstufe 5)

Jahreskarte Schüler/Auszubildende alt 1075 €, neu 365 €

Hintergrundinformationen zum Schülerticket Hessen :

Was kostet das Schülerticket Hessen?

Das neue Schülerticket kostet im freien Verkauf – also online und an Verkaufsstellen von RMV, NVV und VRN – 365 Euro pro Jahr. Alle, die ihr Ticket bislang voll erstattet bekommen, zahlen auch weiterhin nichts.

Ab wann gibt es das Schülerticket Hessen?

Das Schülerticket wird zum kommenden Schuljahr 2017/18 eingeführt. Das Ticket ist dann ab dem 1. August gültig. Der Vorverkauf soll Anfang Juni starten.

Wer kann das Ticket kaufen?

Bezugsberechtigt sind Schüler, Schülerinnen und Auszubildende, die in Hessen wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte in Hessen liegt. Dazu zählen z.B. auch Volontäre oder Personen, die den Freiwilligendienst leisten. Für Studierende gibt es mit den Semestertickets eigene attraktive Angebote.

Wo gilt das neue Schülerticket?

Der Geltungsbereich entspricht dem des Hessentickets. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehreren angrenzenden Gebieten, wie etwa Mainz, Eberbach, Hann. Münden und Warburg.

Wie sieht das Ticket aus?

Das Schülerticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben.

Ist das neue Angebot immer günstiger als vorhandene Angebote oder entstehen Mehrkosten?

Das Schülerticket im freien Verkauf soll 365 Euro im Jahr, also umgerechnet einen Euro am Tag, kosten. Für die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildenden wird das Ticket damit günstiger. Nur in einigen Fällen gibt es bislang stadt- oder kreisweit geltende Angebote, die günstiger als das geplante Schülerticket sind.

Für alle Nutzer bedeutet das neue Ticket jedoch eine deutliche Angebotsausweitung, da es hessenweit gelten soll.

Wo kann ich das Schülerticket Hessen kaufen?

Das Schülerticket Hessen kann ab Juni in den RMV- und NVV-Verkaufsstellen bestellt werden. Die Bestellscheine stehen dann auch zum Download auf www.rmv.de, www.nvv.de und www.vrn.de bereit.

Muss ich das Ticket dort kaufen, wo mein Kind zur Schule geht, oder kann ich es am Wohnort kaufen?

Das Schülerticket Hessen kann bei allen drei hessischen Verkehrsverbünden (RMV, NVV, VRN) erworben werden.

Kann ich jederzeit das Ticket kaufen oder muss ich zu Beginn des Schuljahres die Entscheidung dafür treffen?

Das Schülerticket Hessen kann auch während des Schuljahres gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats.

Gibt es weiterhin Wochen- und Monatskarten für Schülerinnen, Schüler und Auszubildendes?

Soweit es diese Angebote heute schon gibt, bleiben sie erhalten.

Wie läuft der Ticket-Übergang in andere Bundesländer? Ab wo brauche ich eine zusätzliche Fahrkarte?

Der Geltungsbereich entspricht dem Hessenticket. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehreren angrenzenden Gebieten, wie etwa Mainz, Eberbach, Hann. Münden und Warburg. Mit der Einbeziehung dieser Umsteigestationen stellen wir Übergänge in andere Verkehrsverbünde sicher. Wer mit einem Schülerticket Hessen über diesen Bereich hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schülertickets.

Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden? Auch der Fernverkehr?

Das Schülerticket gilt in allen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich (s.o.), soweit diese in die Angebote der Verkehrsverbünde einbezogen sind. Das Hessenticket gilt nicht in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG und von Privatbahnen (IC, EC, ICE, Locomore). Mit dem Ticket können Busse, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzüge in Hessen genutzt werden, außerdem Nachtbus- und Schnellbuslinien.

Darf das Ticket auch erworben werden, wenn die Schule außerhalb Hessens liegt?

Ja, alle Schüler, Schülerinnen und Auszubildenden, die in Hessen wohnen, können das Schülerticket Hessen erwerben, auch wenn die Schule oder Ausbildungsstätte außerhalb Hessens liegt. Für die Fahrt zwischen letztem Gültigkeitspunkt des Tickets und dem Fahrziel ist eine weitere Fahrkarte zu lösen.

Ist das Ticket übertragbar?

Nein. Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

Welche Kinder erhalten das Ticket kostenlos bzw. können sich die Kosten erstatten lassen?

Der Anspruch auf Kostenerstattung nach dem Hessischen Schulgesetz bleibt erhalten. Sprich: Wer bislang die Kosten für seine Fahrkarte zur Schule erstattet bekommt, wird auch weiterhin nichts zahlen müssen. Das gilt für Schüler mit einem Schulweg von mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise von mehr als 3 km für Schüler der Sekundarstufe 1 bzw. Grundstufe der Berufsschule sowie für Schüler mit einem besonders gefährlichen Schulweg. Eine Änderung des Schulgesetzes, in dem die entsprechenden Erstattungsregelungen festgelegt sind (§ 161 Abs. 2 HSchG), ist nicht vorgesehen. Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig.

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