Psychisch-Kranken-Gesetz: erhebliche Mängel am Gesetzentwurf der Landesregierung

Symbolbild

Wiesbaden(nh). Die Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) in Hessen hat nach Auffassung der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, eindeutig ergeben, dass es erheblichen Bedarf an Änderungen gibt. „Dass viele Anzuhörende den Gesetzentwurf als Fortschritt begrüßen, kann nicht darüber hinweg täuschen, dass es viel Kritik an den Regelungen im Detail gibt. Natürlich sind auch wir froh, endlich vom Polizeirecht aus dem Jahr 1952 wegzukommen, das war mehr als überfällig. Ein Lob hat die Landesregierung dafür nicht verdient, es hat viel zu lange gedauert“, kritisierte Dr. Sommer. „Wer in der gestrigen Anhörung genau hingehört hat, kann nicht zu dem Schluss kommen, dass mit diesem Entwurf nun alles gut ist. Moniert wurden vor allem die Regelungen zur Zwangsbehandlung und zur Fixierung als unzureichend, das Wohl der Patientinnen und Patienten gefährdend oder verfassungswidrig. Kontraproduktiv ist nach Ansicht vieler Anzuhörenden auch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, Kinder und Jugendliche in der Erwachsenenpsychiatrie unterbringen zu können sowie die Tatsache, dass das Gesetz bestehende Unterbringungen in Einrichtungen, die keine Kliniken sind, zukünftig nicht mehr ermöglicht. Auch die Regelungen zur Besuchskommission sind kritisiert worden, weil nur angemeldete Besuche vorgesehen sind. Diese Liste an Mängeln ließe sich noch beliebig fortsetzen“, erläuterte die Gesundheitspolitikerin. Den größten Mangel des Gesetzes sieht Dr. Sommer darin, dass Regelungen für eine verbesserte Prävention in den Regionen im Gesetzentwurf fehlen. „Der weitaus überwiegende Teil der Anzuhörenden sieht wie wir den Bedarf nach einem dauerhaften Krisendienst in den einzelnen hessischen Regionen. Diesen Krisendienst brauchen wir rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche. Damit ließen sich viele stationäre Aufnahmen verhindern und vor allem wäre den betroffenen Menschen besser geholfen“, so Dr. Sommer. Hessen dürfe in diesem Bereich nicht weiter hinter den Regelungen in anderen Bundesländern zurückbleiben. Dr. Sommer kündigte an, dass ihre Fraktion die Anhörung genau auswerten werde. „Wir haben lange auf den Gesetzentwurf warten müssen. Jetzt muss auch Zeit sein für intensive Beratung, mit Schnellschüssen ist niemandem geholfen. Wir sehen erheblichen Änderungsbedarf und sind uns da mit den Anzuhörenden einig. Wir werden prüfen, wie wir diesem Änderungsbedarf Rechnung tragen können.“

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.