FFH-Gebiet Sackpfeife: Zerstörung des Borstgrasrasens ist „Versehen“

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Wiesbaden/Frankenberg(nh). Am 8. Juni besichtigte die heimische Landtagsabgeordnete Dr. Daniela Sommer(SPD) gemeinsam mit sachkündigen Bürgerinnen und Bürgern und Naturschützern das FFH-Gebiet Sackpfeife. Dort wurde laut der Beantwortung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen von parlamentarischen Initiativen der SPD-Landtagsfraktion in den letzten zehn Jahren schützenswerter Altbaumbestand geschlagen. Das führte zu einer flächenhaften Auflichtung und Ausdünnung der Bestände. Nicht nur die Altbaumbestände, sondern auch der Borstgrasrasen am Aussichtsturm Sackpfeife wurde beeinträchtigt. Der Borstgrasrasen ist der FFH-Lebensraumtyp 6230 und umfasst die durch das Borstgras gekennzeichneten Magerrasen auf meist flachgründigen Böden über saurem Gestein oder Sanden in niederschlagsreichem Klima. Borstgrasrasen sind i. d. R. durch extensive Beweidung entstanden. Sie sind durch Aufgabe der Nutzung, Nähr- bzw. Schadstoffeintrag (Düngung, Kalkung, Gülle, Pflanzenschutzmittel) Aufforstung und zu intensive Beweidung gefährdet. Zum Erhalt der Borstgrasrasen muss eine extensive Nutzung durch Beweidung (Schafe, Rinder) oder einschürige Mahd sichergestellt werden. Die Landtagsabgeordnete hatte erfahren, dass die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg die Beeinträchtigung des Borstgrasrasens angezeigt hatte. Sommer fragte bei der Ministerin nach der Zerstörung des Borstgrasrasen nach. Umweltministerin Prisca Hinz(Grüne): „Der Lebensraumtyp Borstgrasrasen im FFH-Gebiet Sackpfeife ist durch Holzlagerung und Auftrag von Erdmaterial im Zuge von Betriebsarbeiten des Landesbetriebes Hessen-Forst im Randbereich von Januar 2013 – Mai 2013 nicht- wie in der Frage dargestellt – zerstört, sondern lediglich in Teilbereichen versehentlich beeinträchtigt wurde.“

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Sommer konstatiert, wie ein solches Versehen möglich sein kann, wenn doch klar sein sollte, dass dieser Bereich schützenwert und für eine solche Lagerung nicht nutzbar ist. Das Ministerium informierte nun die zuständigen Mitarbeiter darüber, dass der Borstgrasrasen eine Fläche mit hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit sei. Dazu Ministerin Hinz: „Eine wiederholte Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten.“ Das hofft auch Daniela Sommer auch: „Die biologische Vielfalt sollte geschützt und gestärkt werden. Nicht nur Altbaumbestände sind daher ein wichtiger Bestandteil im Wald, sondern auch weitere schützenswerte Lebensraumtypen wie der Borstgrasrasen.“  Sie fordert erneut wie von Sachverständigen und Naturschützern gefordert, in den jeweiligen Schutzgebieten ein gebietsbezogenes Monitoring einzuführen. Das derzeitige arten- und lebensraumbezogene FFH-Monitoring sei lediglich als Stichproben-Monitoring konzipiert: „Auch dieser Fall zeigt erneut, dass die Dokumentation kleinflächiger qualitativer Veränderungen als Indikatoren für ein Monitoring wichtig sind. Insgesamt zeigt sich nochmals, dass die Schutzwirkung der FFH-Richtlinie faktisch bei null liegt. Die „Natur“ muss besser geschützt werden.“ so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Daniela Sommer abschließend.

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