Waldeck-Frankenberg(od). Am 31. Dezember hatte die saarländische Polizei in Saarbrücken-Burbach einen 38-jährigen Mann unter dem dringenden Verdacht der Terrorismusfinanzierung festgenommen. Der Mann war 2014 über die griechische Insel Chios und Ungarn nach Deutschland und beantragte dann Asyl. Nach der Anerkennung des Antrages lebte er bis August 2016 in Frankenberg, war dort polizeilich wegen Kleinkriminalität schon in aufgefallen und zog nach August 2016 nach Saarbrücken-Burbach. Die AfD Waldeck-Frankenberg nutzt die Festnahme des des Verdächtigen auf ihre Weise:“Aber von Gefährdern will man bei uns im Kreis ja keine Kenntnis haben, wie unsere große Anfrage ergeben hatte!“ ist auf der Homepage der AfD zu lesen. Nun hat die Sache einen, eigentlich zwei Haken: 1. es gab gar keine Anfrage zu Gefährdern, sondern eine eher allgemein gehalten Anfrage unter dem dramatischen Titel „ Aktuelle Situation im Landkreis in Bezug auf die Asylkrise“ vom 6. Oktober 2016. Diese Anfrage wurde auch in jedem Punkt vom Landkreis Waldeck-Frankenberg beantwortet. Der zweite Haken an der Sache: selbst wenn die AfD im Kreistag eine große Anfrage zu Gefährdern im Kreistag gestellt hätte, nach der Geschäftsordnung des Kreises § 17 wäre diese Anfrage gar nicht zulässig. Nun reklamiert ja die AfD für sich, einen Wechsel in der Politik herbei führen zu wollen, wettert gegen Mainstream- und Systemmedien, die bewusste fehlinformierten. Wie man sieht kann das die AfD aber auch. Es läuft beileibe nicht alles richtig im Kreis, auch nicht im Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern und es ist die Aufgabe von Oppositionsparteien den Finger in die Wunde zu legen oder auch ab und zu etwas Salz in Wunden zu streuen. Aber wenn man das glaubhaft als Opposition machen will, dann nicht mit bewusst falschen Aussagen.