Waldeck-Frankenberg: Firmen aufgepasst – Erster Betrugsfall nun auch im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Symbolbild

Korbach(ots/nh). Eine Firma im Altkreis Frankenberg wurde beinahe Opfer einer Betrugsmasche die sich „Fake President“ oder auch „CEO-Fraud“ nennt. Nur glücklichen Umständen und schnellem Handeln eines Geldinstitutes ist es zu verdanken, dass eine hohe Auslandsüberweisung gestoppt werden konnte. Die Masche läuft ähnlich wie der Enkeltrick ab, nur dass in der neuen Betrugsmasche nicht der vermeintliche Enkel anruft, sondern sich der vermeintliche Firmenchef, Geschäftsführer (CEO) oder ein anderer leitender Angestellter per Email und am Telefon bei dem Buchhalter meldet. Betroffen sind meist größere Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen ins Ausland. Damit diese Masche funktionieren kann, bereiten sich die Betrüger gut vor und sammeln zunächst umfangreiche Informationen über das Unternehmen in Wirtschaftsberichten, Handelsregister, auf der Homepage oder aber aus Werbebroschüren. Auch soziale Netzwerke sind wichtige Informationsquellen. Haben die Betrüger die Verantwortlichkeiten, Telefonnummern, E-Mailadressen, Handelsbeziehungen u.ä. recherchiert, nehmen sie Kontakt mit dem ausgeforschten Mitarbeiter (z.B.: Buchhalter) auf und geben sich als Firmenchef, Geschäftsführer oder leitender Angestellter aus. Sie fordern unter Hinweis auf eine angebliche Firmenübernahme oder Abwicklung eines Auftrages den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten in China, Hong Kong oder in Osteuropäische Staaten. Zu der Masche gehört, dass die ausgeforschten Mitarbeiter unter Zeitdruck gesetzt werden und ihnen aufgetragen wird, mit Niemanden über das vermeintliche Geschäft zu sprechen. Mit dieser Masche sind die Betrüger überaus erfolgreich. Sie konnten in den letzten Monaten mehrere Millionen Euro erbeuten. Erfreulich ist, dass die Täter in vielen Fällen an aufmerksamen Mitarbeitern scheiterten und sich von den hoch professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen. Das Bundekriminalamt hat in Verbindung mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen eine Infobroschüre herausgegeben aus der die nachfolgenden Tipps entnommen sind:

– Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter/innen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren

– Keine Unterschriften von Zeichnungsberechtigten auf Ihrer Homepage

– Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein

– Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen hinsichtlich des  beschriebenen Betrugsphänomens

– Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung – folgende Schritte durchgeführt werden:

1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise

2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim  genannten Auftraggeber

3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten – Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle.

 

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