Stallpflicht gilt weiterhin
Korbach(nh). Die Sperr- und Beobachtungsgebiete, die – seit dem Fund der mit Vogelgrippe infizierten Ente – rund um den Fundort am Twistesee eingerichtet wurden, gelten ab dem 24. Dezember als aufgehoben. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen und die Stallpflicht des Landes gelten aber weiterhin. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurde Mitte November am Twistesee eine tote Wildente gefunden, bei der der Virus-Typ H5N8 nachgewiesen wurde. Daraufhin wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einem Radius von einem Kilometer um den Fundort ein Sperrbezirk eingerichtet; im Umkreis von drei Kilometern zusätzlich dazu ein Beobachtungsgebiet. In beiden Zonen galten seitdem nicht nur eine Aufstallungspflicht für alle Geflügeltiere, sondern erhöhte Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen. Weiterhin durften Haustiere wie Hunde oder Katzen im Sperrgebiet und in der Beobachtungszone nicht frei umherlaufen und betriebsfremde Personen mussten sich von den Geflügelställen fernhalten. Zudem durften in diesem Gebiet weder lebendes Geflügel, noch Bruteier verbracht werden. Geflügelschauen, -märkte oder ähnliche Veranstaltungen waren ebenfalls untersagt. Die Sperr- und Beobachtungsgebiete um den Twistesee werden zwar ab dem 24. Dezember aufgehoben. Nichtsdestotrotz gilt die vom Ministerium parallel dazu erlassene Stallpflicht und erhöhte Hygienemaßnahmen für Geflügelhalter jedoch weiterhin – und zwar in ganz Hessen. Folgendes ist im ehemaligen Sperr- und Beobachtungsbezirk nun wieder erlaubt: Katzen dürfen demnach wieder frei umherlaufen. Für Hunde gilt von Seiten der Stadt Bad Arolsen grundsätzlich eine Anleinpflicht. Geflügel und Bruteier dürfen ebenso wieder verbracht werden, auch die Jagd auf Wildvögel ist wieder erlaubt. Allerdings dürfen Geflügelschauen und ähnliches weiterhin nicht stattfinden. Außerdem gelten weiterhin die Stallpflicht sowie die Verordnung über besondere Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter. „Auch wenn die Sperr- und Beobachtungsgebiete nun wegfallen, ist die Einhaltung aller behördlichen Vorgaben von größter Bedeutung, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern“, betont Landwirtschaftsdezernent Friedrich Schäfer. „Dabei stehen natürlich die bundesweite Aufstallpflicht und erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen im Fokus.“ „Wir sind erleichtert, dass es keinen weiteren bestätigten Vogelgrippe-Fall im Landkreis gibt“, ergänzt der Leiter des Fachdienstes Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Dr. Martin Rintelen. „Weiterhin sind alle Vorgaben aber strikt zu befolgen, damit dies auch so bleibt.“ Das Veterinäramt werde die Einhaltung der Vorgaben stichprobenartig und ohne Anmeldung bei den Geflügelhaltern im Kreis überprüfen. Weitere Informationen und Empfehlungen dazu hat der Landkreis auf seiner Webseite unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de zusammengestellt: In der Rubrik „Bürgerservice“ ist im Bereich „News und Aktuelles“ ein Hinweis zu einer Sonderseite veröffentlicht, auf der es regelmäßig aktuelle Informationen zur Vogelgrippe und den Verordnungen gibt sowie Handlungsempfehlungen und Merkblätter für Geflügelhalter.