Änderungen im Heilberufsgesetz sind überschaubar und wenig innovativ

Symbolbild

 

Wiesbaden(nh). Der Hessische Landtag hat die Novellierung des Heilberufsgesetzes diskutiert und in zweiter Lesung beschlossen. Dazu nahm Dr. Daniela Sommer, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stellung: „Das Gesetz ist lediglich eine Modifikation, eine grundlegende Überarbeitung und Anpassung des Heilberufsgesetzes erfolgte bisher leider noch nicht. Jedoch wurde von der Landesregierung die Neufassung des Stammesgesetzes in Aussicht gestellt. Gemeinsam mit den zuständigen Kammern sollen neue Anforderungen im Gesundheitswesen integriert werden. Das begrüßen wir sehr.“ In diesem Zusammenhang machte die SPD-Politikerin auf die Versorgungsproblematiken und auf das deutliche Stadt-Land-Gefälle in Bezug der Verfügbarkeit von Ärzten und Psychotherapeuten aufmerksam: „Diese Problematik ist nicht neu. Wir brauchen eine differenzierte, flexiblere Bedarfsplanung, um nicht zuletzt auch den Besonderheiten der Regionen und der in ihnen lebenden Menschen gerecht zu werden“, so Sommer. Sie forderte Gesundheitsminister Grüttner auf, sich hinsichtlich Implementierung regionalen Besonderheiten von Bevölkerungs-, Morbiditäts- und Versorgungsstrukturen in die Bedarfsplanungs-Richtlinie einzusetzen.  Mit Hinweis auf die Bedarfsplanungs-Richtlinie habe die SPD-Fraktion dem Gesetz zugestimmt, so Sommer.

 

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