Barrierefreiheit gehört ins Denkmalschutzgesetz

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 Wiesbaden/Waldeck-Frankenberg(nh). „Der Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes muss nachgebessert werden“, kommentiert die stellvertretende hochschulpolitische Sprecherin Dr. Daniela Sommer (SPD) als Schlussfolgerung die heutige Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.  Aus Sicht der SPD sei eine Berücksichtigung der Belange von Behinderten im Gesetz sehr wichtig. Notwendig sei eine gesetzliche Regelung, die die kulturelle Teilhabe aller Menschen sicherstellt. Jedes Kulturdenkmal müsse von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Viele Bundesländer seien bei Barrierefreiheit im Bereich des Denkmalschutzes weiter als Hessen. Sommer sagt dazu:„Es gibt ein Spannungsfeld von Denkmalschutz und Barrierefreiheit. Wichtig ist einerseits der Erhalt der originalen Substanz, andererseits dass behinderte und ältere Menschen nicht von der gleichberechtigten Nutzung das denkmalgeschützten Erbes ausgeschlossen werden, denn ein Denkmal bzw. kulturelle Erbe, das nicht erlebbar ist, ist kein Denkmal. Nur wenn der Zugang vorhanden ist sind Einblicke in kulturelle, politische und gesellschaftliche Zeiten und Ereignisse notwendig. Deswegen muss hier nachgebessert werden. Berlin, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein machen vor, wie es gehen kann und haben Barrierefreiheit in ihren Denkmalschutzgesetzen berücksichtigt.“ Die Anhörung habe gezeigt, dass eine Novellierung richtig und notwendig ist. Es habe darüber hinaus eine Fülle von Anregungen und redaktionellen Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf gegeben,unter anderem aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg. Der Landkreis begrüßt die Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, das gerade in einer ländlichen Region mit einer hohen Denkmaldichte eine wichtige Grundlage für die Arbeit der beteiligten Behörden darstellt. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg verzeichnet ca. 4.000 Einzeldenkmäler, Gesamtanlagen und Bodendenkmäler und äußerte in der schriftlichen Stellungnahme sowie in der Anhörung den Wunsch die Unteren Denkmalschutzbehörden zu stärken sowie einen flexibleren Umgangs mit denkmalgeschützten Gebäuden. Insbesondere bei verfallender Substanz sollte Rückbau möglich sein, um Freiflächen oder Raum für eine neue Bebauung zu schaffen.  Insgesamt wurden unter anderem die Stärkung des Ehrenamts, die größere Anwenderfreundlichkeit sowie das Bekenntnis für den Schutz der UNESCO-Weltkulturerbestätten gelobt. Strittig diskutiert wurden hingegen die Verankerung des Verbandsklagerechts oder die Bildung von Denkmalbeiräten auf kommunaler Ebene.

Sommer wird sich in die Debatte einbringen und sich neben der Barrierefreiheit für die Belange des Landkreises einsetzen.

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