Korbach(nh). Die häufig bei der Gebäudedämmung verwendeten Polystyrolplatten werden ab 30. September 2016 durch Bundesrecht zum Sonderabfall erklärt, soweit das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan, kurz HBCD, in größeren Konzentrationen enthalten ist. Dies betrifft auch PUR – Montageschäume. Das teilt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg mit. Aufgrund europäischer Vorgaben dürfen diese Flammschutzmittel künftig nicht mehr verwendet werden. Der Handel dürfe jedoch noch bis 2018 HBCD- haltige Dämmstoffe verwenden so der Eigenbetrieb. Diese Schadstoffe können auch in Möbeln oder Textilien unerkannt enthalten sein. Bauherren und Handwerker sind daher verpflichtet, diese Dämmstoffe dann schon an der Baustelle getrennt zu halten und einer schadlosen Entsorgung zuzuführen. In der Praxis bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand für die Bauwirtschaft und die Bauherren.
Es ist davon auszugehen, dass alle bis 2015 hergestellten styrolhaltigen Dämmstoffe mit Flammschutz als Sonderabfall zu behandeln sind. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft darf dann künftig keine gemischten Baustellenabfallanlieferungen mit schadstoffhaltigem Dämmmaterial mehr annehmen und muss solche Anlieferungen zur Nachsortierung abweisen. Alle Betroffenen werden daher gebeten, sich rechtzeitig um die Getrennthaltung an der Baustelle und um die Entsorgung zu kümmern. Unter www.umweltbundesamt.de oder bei der Abfallberatung des Landkreises unter Tel. 06451-743740 gibt es weitere Informationen.