Fakten zum Schredderplatz Twistetal

Rubrikbild by Karl Heinz Laube pixelio.de

 Korbach/Twistetal(nh). Der Twistetaler Bürgermeister Stefan Dittmann(FDP) hatte in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung dem Landkreis vorgeworfen, mit dem Betrieb des Schredderplatzes auf dem Gelände der Kläranlage Twiste der Kommune die Arbeit der Abfallwirtschaft aufzubürden. Darauf entgegnet nun der Abfalldezernent des Landkreises, Erster Kreisbeigeordneter Jens Deutschendorf(Grüne): „Auf dem Schredderplatz werden jährlich bis zu 1.000 Tonnen Abfall angeliefert; diese Menge signalisiert doch schon, dass im Ort ein großer Bedarf für dieses Dienstleistungsangebot vorhanden ist, und ich finde es schade, dass der Bürgermeister nicht bereit ist, sich kooperativ für einen zukunftsfähigen und bürgerfreundlichen Betrieb des Schredderplatzes einzusetzen.

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Der Erste Kreisbeigeordnete erinnert daran, dass die Organisation der Einsammlung von Abfällen und somit auch der Betrieb des Schredderplatzes vor Ort eine ureigene gesetzliche Aufgabe der Gemeinde ist. Die in Twiste unzulässiger Weise praktizierte vermischte Annahme von Gehölzschnitt und Gartenabfällen sei bereits seit 1993 verboten. Nur verholzter Baum- und Astschnitt dürfe auf den Schredderplatz. Eine zusätzliche Annahme von Gartenabfällen über separate Container sei möglich und sinnvoll, wenn die grüne Tonne einmal nicht ausreiche. Die gesetzliche Pflicht zur Aufsicht bestehee ebenfalls bereits seit der Inbetriebnahme des Schredderplatzes, so der Abfalldezernent weiter. Lediglich das Schredderverbot im Sommer sei aus Artenschutzgründen vom Regierungspräsidium Kassel im letzten Jahr bis zum 01. September verlängert worden. „Herr Dittmann ist als Bürgermeister persönlich gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verantwortlich“ betont Deutschendorf. Um die Einrichtung für die Bürger aus Twistetal und Bad Arolsen zu erhalten, müsse die Gemeinde aber zukünftig einen rechtskonformen Betrieb sicherstellen.

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Der Landkreis Waldeck-Frankenberg sei gesetzlich erst ab Gemeindegrenze für den Transport und die Verwertung der von der Gemeinde Twistetal eingesammelten Abfälle zuständig und überdies auch nicht die zuständige Genehmigungsbehörde für Schredderplätze. Die Gemeinde habe bisher alle Vorschläge und Hilfsangebote des Landkreises zur Einrichtung einer ganzjährig geöffneten Gartenabfallsammelstelle sowie zum ordnungsgemäßen Betrieb des Schredderplatzes abgelehnt. Die Abfallwirtschaft des Landkreises sei jedoch nach wie vor zur Unterstützung bereit, sofern die Gemeinde vor Ort die notwendigen, rechtskonformen Voraussetzungen schaffe, so der Abfalldezernent abschließend.

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