Entschädigung für radargeschädigte Soldaten weiter verbessern

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 Berlin(nh). Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag einen fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Entschädigung von Radargeschädigten der Bundeswehr und der damaligen Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) verabschiedet. Der Bundestagsabgeordnete Bernd Siebert(CDU), Mitglied im Verteidigungsaus-schuss, weiß um die Verantwortung des deutschen Staates gegenüber den ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr sowie der Nationalen Volksarmee der DDR, welche während ihres Dienstes gesundheitsschädlicher Radarstrahlung ausgesetzt waren: „Wer infolge seines militärischen Dienstes erkrankt, muss gewiss sein können, dass ihm eine entsprechende Fürsorge zukommt. Daher bemüht sich die Bundeswehr bereits seit 2001 um eine unbürokratische Entschädigung der Betroffenen.“

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Wie viele Soldatinnen und Soldaten zwischen den 1950er und den 1980er Jahren Gesundheitsschäden – insbesondere Krebserkrankungen – durch ihre Arbeit an militärischen Radaranlagen erlitten, ist nicht genau bekannt. Die Betroffenen waren in ihrem Dienst Röntgen- und Mikrowellenstrahlung ausgesetzt. Bei der damals üblichen Radartechnologie, die in Flugzeugen, an Raketenstellungen, in Panzern und auf Schiffen eingesetzt wurde, entstand als Nebenprodukt Röntgenstrahlung. Dieser Strahlung war das Personal aufgrund fehlender oder unzureichender Schutzmaßnahmen über längere Zeiträume ausgesetzt.Auf Grundlage eines vereinfachten Anerkennungsverfahrens seien in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Betroffene entschädigt worden, erklärte Bernd Siebert: „Trotzdem ist es selbstverständlich der politische Wille, weitere Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen. Insbesondere hinsichtlich der Dauer der Verwaltungsverfahren sowie mit Blick auf bestimmte Krankheitsbilder besteht Nachbesserungsbedarf.“ Der Bundestag habe daher in einem fraktionsübergreifenden Antrag die Bundesregierung dazu aufgefordert zu prüfen, ob weitere Krankheiten in den Entschädigungskatalog aufgenommen werden können. Bernd Siebert freute sich abschließend über die Lösung: „Alle Betroffenen erhalten nun eine faire Chance auf Entschädigung, so-fern es einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen einer bestimmten Tätigkeit und einer nachfolgenden Erkrankung gibt.“

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