Eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Hessen

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Wiesbaden(nh).  Die stellvertretende hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Daniela Sommer sagt anlässlich der heutigen Landespressekonferenz zum Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) in Wiesbaden: „Die Landesregierung beweist Mut in der Verleihung eines bundesweit einmaligen Promotionsrechts für HAWs.

 Die anderen Bundesländer schauen gespannt auf Hessen, wie es sich in seiner Vorreiterrolle über die Jahre bewährt. Die Möglichkeit eines eigenständigen Promotionsrechts kann einen verstärkten Ausbau von forschungsstarken Fachrichtungen an HAWs mit sich bringen. Wünschenswert, aber in der Gefahr, dass sich die Konkurrenz mit universitären Fachrichtungen – gerade in geistes- und gesellschaftwissenschaftlichen Bereichen – verschärft.“ Im Rahmen der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) ist es HAWs fortan möglich, durch besonderen Verleihungsakt des Ministeriums ein befristetes und an Bedingungen geknüpftes Promotionsrecht für solche Fachrichtungen anzuerkennen, in denen eine ausreichende Forschungsstärke nachgewiesen werden kann (§ 4 Abs. 3 Satz 3 HHG). Was dies konkret bedeutet, stellte Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) gemeinsam mit Prof. Dr. Ralph Stengler, Präsident der Hochschule Darmstadt und Vorsitzender der HAWs, sowie Prof. Dr. Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda, im Hessischen Landtag vor. So müssen Professorinnen und Professoren, die eine Promotion hauptverantwortlich betreuen und begutachten wollen, durch Drittmitteleinwerbung und Veröffentlichung von Publikationen ihre persönliche Forschungsstärke nachweisen. Zudem wird eine Fachrichtung erst dann als ausreichend forschungsstark beurteilt, wenn ihr mindestens zwölf Professorinnen und Professorin gemäß den beiden Kriterien angehören. Darüber hinaus soll eine personelle Trennung von Betreuungs- und Gutachterfunktion stattfinden. Klasse statt Masse lautet das Motto des neuen Promotionsrechts. Dr. Daniela Sommer, ebenfalls gesundheits- und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt das eigenständige Promotionsrecht vor allem für die Fachrichtungen an HAWs, die an Universitäten kaum oder gar nicht vertreten sind und denen es bisher an wissenschaftlichem Nachwuchs fehlt – beispielsweise in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie in der Sozialen Arbeit. „Den Gesundheits- und Pflegewissenschaften fehlt es in Deutschland gemessen an ihrer aktuellen und vor allem zukünftigen Bedeutung an einer adäquaten Akademisierung. Diesem kann unter anderem durch das neue Promotionsrecht entgegengewirkt werden. Allerdings darf die Dualität der beiden Hochschulformen, die immer weiter laut wird, dadurch nicht befördert werden. Derartige gesetzliche Vorstöße und ihre Auswirkungen auf bestehende kooperative Promotionsmöglichkeiten mit Universitäten müssen sich einer kontinuierlichen Reflexion unterziehen. Sinnvoll wäre gewesen, zunächst eine Erweiterung, Konkretisierung und verbindliche Regelung für bereits vorhandene Promotionsmöglichkeiten voranzutreiben“, gibt Dr. Daniela Sommer zu Bedenken.

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