Prüfen und aufbewahren: Die Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2015

Rentenversicherung Hessen

Frankfurt/Main(nh). Diesen Brief sollten sich Arbeitnehmer genauer ansehen: Bis zum 30. April erhalten sie von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Jahr 2015. Die Jahresmeldung ist der Nachweis über den Bruttoverdienst im Vorjahr und enthält wichtige Daten, aus denen die spätere Rente berechnet wird.

 Nach Ablauf eines Kalenderjahrs erstellt der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungsverhältnis über das Jahresende hinaus unverändert fortbesteht, eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung. Sie nennt den Zeitraum der Beschäftigung im Vorjahr und die Höhe des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Die Jahresmeldung wird vom Arbeitgeber an die Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) übermittelt und im Anschluss als Durchschrift an den Arbeitnehmer versandt. Fehler in der Jahresmeldung können sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen empfiehlt deshalb, alle Angaben in der Jahresmeldung sorgfältig zu überprüfen. Wichtig ist vor allem die korrekte Angabe des Bruttoverdienstes, da die spätere Rente nach dem gemeldeten Arbeitsentgelt berechnet wird. Auch Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versicherungsnummer und Beschäftigungsdauer sollte der Arbeitnehmer kontrollieren. Unstimmigkeiten müssen unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit die Angaben berichtigt werden können. Mit der Jahresmeldung erhält der Arbeitnehmer die Bestätigung, dass alle für die Rentenberechnung wichtigen Daten über die Einzugsstelle an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet wurden. Die Jahresmeldung sollte deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.  Weitere Auskünfte zur Jahresmeldung erteilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 12 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de 

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