Landkreis ruft zur Vorsicht beim Mähen von Wiesen auf
Korbach(nh/od) Die Zeit, in der Landwirte ihre Wiesen mähen, fällt oft mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Nicht selten sterben auf diese Weise zahlreiche Jungtiere, die sich im Schutz der Gräser aufhalten. Um diese zu schützen, ruft das Veterinäramt des Landkreises Waldeck-Frankenberg zu entsprechenden Schutzmaßnahmen auf.
Schätzungen zufolge kommen bei dem Gräserschnitt im Frühjahr jährlich allein bis zu 60.000 Rehkitze ums Leben. Insgesamt werden rund 500.000 Wildtiere dabei getötet oder verstümmelt. Dies geschieht insbesondere auf waldnahen Flächen, in denen beispielsweise Rehe ihre Kitze in der ersten Lebenswoche gut getarnt im hohen Gras allein zurücklassen. Nähert sich dem Jungtier ein Traktor, rennt dieses in der Regel nicht davon, sondern drückt sich aufgrund des angeborenen Schutzverhaltens reglos auf den Boden, was den Tieren schließlich zum Verhängnis wird. Darüber hinaus kann das durch die Kadaver verunreinigte Mähgut bei damit gefütterten Tieren zu lebensbedrohlichen Vergiftungen führen. Um dies zu verhindern und die Jungtiere zu schützen, rät das Veterinäramt zu einigen Maßnahmen, die die Landwirte bei ihrer Arbeit beachten sollten. Neben dem Aufstellen von Wildscheuchen oder dem Anbringen von Flatterbändern auf den betreffenden Flächen, haben sich weitere Maßnahmen bewährt wie beispielsweise das Absuchen des Geländes, welches idealerweise am Vorabend der Mäharbeiten durch einen Jäger mit Jagdhunden geschehen sollte. Weiterhin kann eine Umstellung der Mähgewohnheiten die Tiere schützen. Bei dem herkömmlichen Vorgehen, bei dem die Landwirte am Feldrand mit dem Mähen beginnen, werden die Tiere in die Mitte gedrängt und können nicht ausweichen. Beginnt man in der Mitte der Fläche, werden die Tiere nach außen in die Nachbarflächen getrieben. Dies hilft zwar nicht den ganz frisch geborenen Tieren; im Alter ab zwei bis drei Wochen ist eine Flucht jedoch bereits wahrscheinlich. Weiterhin rät das Veterinäramt, aufgespürte Jungtiere wie beispielsweise Rehkitze vorsichtig zu bergen. Vermieden werden sollte dabei der direkte Kontakt mit dem menschlichen Körper, da der Geruch die Geiß davon abhalten würde zum Kitz zurückzukommen. Mit einem Büschel Gras oder Blattwerk in der Hand lassen sich die Tiere von den Wiesen bringen ohne dass diese den Geruch des Menschen anzunehmen. In der Regel bleiben die Kitze ruhig und tun sich in unmittelbarer Umgebung jenes Ortes nieder, an dem sie abgelegt werden, sodass die Geiß ihr Jungtier problemlos wiederfinden kann.
Hintergrundinformationen
Gemäß Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder leiden zufügt. Ein Landwirt, der sich weder mit den Jägern abstimmt, noch eigene Maßnahmen gegen den Mähtod der Kitze ergreift, nimmt billigend in Kauf, dass er während des Mähvorganges im Gras abgelegte Kitze tötet. Das nennt der Jurist den „bedingten Vorsatz“. Dieser sogenannte bedingte Vorsatz genügt für die Strafbarkeit nach dem Tierschutzgesetz aus.