Geplante Übergabe der Unterbringungspflicht auf die Gemeinden wird von der FDP kritisch gesehen

FDP- Fraktionsvorsitzender Dieter Schütz(Willingen)

Korbach(nh). Die Planung von Landrat Dr. Reinhard Kubat(SPD), die Städte und Gemeinden des Landkreises auf Grund der Regelung in §2 des Landesaufnahmegesetzes direkt bei der Unterbringung von Asylbewerbern in die Pflicht zu nehmen, ist nach Ansicht der FDP-Kreistagsfraktion keine zukunftsweisende Lösung.

„Wir haben als FDP schon vor einiger Zeit einen Runden Tisch gefordert, bei dem sich Kreis und Kommunen zusammensetzen und die Verteilung einvernehmlich lösen. Wir begrüßen zwar jetzt den erarbeiteten Verteilungsschlüssel, sehen aber die zusätzlichen Belastungen einzelner Kommunen durch die alleinige Übernahme der Unterbringung gerade für kleine Kommunen nicht leistbar,“ so Fraktionsvorsitzender Dieter Schütz (Willingen).

Bisher hat der Kreis Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnplätze je nach Möglichkeit angemietet und eingerichtet. Oft ist dabei keine Rücksicht auf einen fairen Verteilungsschlüssel mit Hinweis auf nicht vorhandene Entscheidungszeiten genommen worden. Dies muss nach Ansicht der Freien Demokraten in Zukunft partnerschaftlich geregelt werden. Eine Zuweisung von Asylbewerbern nach dem Motto: „Hier sind sie, da habt ihr sie, seht zu was ihr macht“, kann im Zeichen einer gedeihlichen Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene nicht die letzte Lösung sein. Man kann nicht auf der einen Seite von den Kommunen ausgeglichene Haushalte fordern und sie jetzt mit gerade für kleine Kommunen verwaltungstechnisch schwierigen und teuren Verwaltungsaufgaben betrauen. Die Freien Demokraten sehen außer der Weitergabe der Unterbringungspauschale des Landes an die Kommunen die dringende Notwendigkeit auch finanzielle Leistungen für Verwaltungsaufgaben seitens des Kreises zu gewährleisten. „Gerade bei diesen Problemen bietet sich ein permanenter Austausch zwischen Kreis und Kommunen in Form eines Runden Tisches an. Gemeinschaftlich muss der Verteilungsschlüssel des Landes hinterfragt, die Vorrangprüfungen auf Landesebene beschleunigt und transparentere Lösungen entwickelt werden“, so Schütz.
Die Aussetzung der Sprachförderung in den Zeiten des Asylverfahrens durch Streichung der finanziellen Mittel sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene kann nicht länger hingenommen werden. Sprachförderung für Flüchtlinge darf keine freiwillige Leistung der Landkreise oder der ausführenden Kommunen sein. Sprachförderung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Integration und muss vom Land als Pflichtaufgabe anerkannt und finanziell ausgestattet werden. Grundsätzlich darf eine Delegierung der kommunalen Verantwortung für die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge auf eine große Anzahl kleinerer, dem Kreis angehörender Kommunen nicht die alleinige Lösung sein. Es ist vor allem weiterhin die Landkreisebene gefordert, weil hier entsprechende Ressourcen und Kompetenzen zwecks einer zentralen Steuerung vorhanden sind.

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